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Drittstaatenübermittlung post Schrems II: Landgericht Köln entscheidet über Datenübermittlung an Google

Drittstaatenübermittlung post Schrems II: Landgericht Köln entscheidet über Datenübermittlung an Google

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Drittstaatenübermittlung post Schrems II: Landgericht Köln entscheidet über Datenübermittlung an Google

Die Verbraucherzentrale NRW klagte gegen die Deutsche Telekom aufgrund der verwendeten Datenschutzhinweisen und die damit korrespondierenden Datenübermittlungen und in der Vergangenheit verwendeten Cookiebannern. Die Verbaucherzenrale wirft der Telekom im Wesentlichen vor, dass ihre Cookiebanner keine den gesetzlichen Anforderungen genügende Einwilligung einhole. 

Die nachfolgenden Punkte wurden von der Verbraucherzentrale bemängelt:

Bonitätsprüfung

Laut den Allgemeinen Datenschutzhinweisen übermittelt die Beklagte im Rahmen von Vertragsverhältnissen mit Verbrauchern Positivdaten an Wirtschaftsauskunfteien. Diese Daten enthalten Informationen über die Beantragung, Durchführung und Beendigung des Vertrags, sowie negativen Zahlungserfahrungen oder nicht vertragsgemässes Verhalten. Die übermittelten Daten werden von der SCHUFA Holding AG und der CRIF Bürgel GmbH verarbeitet und für das Scoring verwendet, um die Kreditwürdigkeit von Personen zu bewerten. Die SCHUFA unterstützt ihre Vertragspartner auch bei der Erkennung von betrügerischen Sachverhalten. Im Wesentlichen bringt die Verbraucherzentrale hervor, dass Positivdaten nicht...

iusNet DigR 25.05.2023

 

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