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Rechtsgrundlage für die Offenlegung von Daten zur Rechnungslegung im Bereich der beruflichen Vorsorge

Fachbeitrag
DSG

Art. 86a Abs. 5 lit. a und Abs. 6 BVG als Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen Pensionskassen und Dritten

Im Rahmen der Revision des DSG sind Pensionskassen gehalten, ihre Datenbearbeitungsprozesse und insbesondere auch die Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen neu zu überprüfen. Die Pensionskassen unterstehen im Bereich der obligatorischen beruflichen Vorsorge den Datenbearbeitungsvorschriften der Bundesorgane und benötigen daher für jede Übermittlung von Personendaten eine Rechtsgrundlage, soweit sie die obligatorische berufliche Vorsorge durchführen (Art. 19 DSG und Art. 36 nDSG). Im überobligatorischen Bereich braucht es keine spezifische Rechtsgrundlage. U.E. eignet sich die von einzelnen Pensionskassen zur Datenübermittlung an Dritte vorgeschlagene Rechtsgrundlage: Art. 86a Abs. 5 lit. a und Abs. 6 BVG zur Legitimation von Datentransfers. Diese Rechtsgrundlage verbleibt auch nach in Krafttreten des nDSG.
Johanna A. Moesch
Evelyn Schilter
iusNet DigR 28.02.2022

Österreichischen Datenschutzbehörde befindet Google Analytics als nicht DSGVO-konform

Rechtsprechung
DSGVO
Gemäss Entscheid der österreichischen Datenschutzbehörde vom 22. Dezember 2021 würden Webseiten-Betreiber, die Google Analytics einsetzen, und Daten an Google LLC mit Sitz in den USA übermitteln, nicht dem Schutzniveau der DSGVO entsprechen. Insbesondere die von Google aufgezeigten technischen Massnahmen hätten nicht genügt, ein der DSGVO gleichwertiges Datenschutzniveau herzustellen.
iusNet DigR 28.02.2022

Neue CNIL Guideline für Auftragsverarbeiter zum Thema die Weiterverarbeitung von anvertrauten Daten

Gesetzgebung
Data Governance und Compliance
Verantwortlicher und Auftragsdatenverarbeiter
Am 12. Januar 2022 hat die CNIL eine neue Guideline veröffentlicht zum Thema inwiefern Datenverarbeiter von Verantwortlichen anvertraute Daten weiterverarbeiten dürfen.
iusNet DigR 31.01.2022

Cookies ablehnen, leichter gesagt als getan.

Kommentierung
DSGVO

Facebook, Cookies, und die CNIL

FACEBOOK IRELAND LIMITED (FIL) wurde von der CNIL mit 60 Mio Euro gebüsst, da sie den Nutzern nicht die gleich einfache Möglichkeit anbot, Cookies an- oder abzulehnen beziehungsweise die Ablehnung auf verschiedene Arten erreicht werden konnte, aber für den Nutzer unklar war.
Xavier Igloi
iusNet DigR 31.01.2022

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