Die Bundeskanzlei legte dem Bundesrat mit Bericht vom 31. August 2022 eine Analyse der Rechtsgrundlagen der Cloud-Nutzung in der Bundesverwaltung mit den Schwerpunkten Datenschutzrecht, Informationsschutzrecht und Amtsgeheimnis vor. Die Bundesverwaltung setzt gemäss ihrer bekannten Cloud-Strategie auf eine Hybrid-Multi-Cloud-Strategie. Die Nutzung von Public-Cloud ist grundsätzlich zulässig, verlangt jedoch einzelfallbezogene Risikobewertungen. Die Risiken der abnehmenden Kontrolle über die eigene IT Infrastruktur ist mit vertraglichen, technischen und organisatorischen Massnahmen zu kompensieren.