iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

DSFA

Merkblatt des EDÖB zur Datenschutz-Folgenabschätzung

Gesetzgebung
Datentransfer
Ab dem 1. September 2023 erfordert das revidierte DSG bei hohen Bearbeitungsrisiken eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Diese bewertet und minimiert Risiken für die Privatsphäre und Grundrechte der Betroffenen. Das EDÖB-Merkblatt erläutert DSFA-Anforderungen, den Umgang mit "hohen Risiken" und Datenschutzmassnahmen.
iusNet DigR 28.09.2023

Hohes Risiko – kein Killerargument gegen Vorhaben der digitalen Transformation

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance
Der Gesetzgeber des totalrevidierten Datenschutzgesetzes des Bundes von 2020 hat die mit der Bearbeitung von Personendaten verbundenen Risiken für die Grundrechte oder Persönlichkeit der Betroffenen als systemimmanente Erscheinung des digitalen Alltags betrachtet. Selbst wenn sich diese Risiken als hoch erweisen, sollen sie demzufolge von den Bearbeitungsverantwortlichen und der Datenschutzaufsicht des Bundes nicht per se als Killerargument gegen die Durchführung digitaler Projekte betrachtet werden.
SJZ-RSJ 6/2023