Ab dem 1. September 2023 erfordert das revidierte DSG bei hohen Bearbeitungsrisiken eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Diese bewertet und minimiert Risiken für die Privatsphäre und Grundrechte der Betroffenen. Das EDÖB-Merkblatt erläutert DSFA-Anforderungen, den Umgang mit "hohen Risiken" und Datenschutzmassnahmen.