Die Übermittlung personenbezogener Daten von in der EU praktizierende Unternehmen und Entitäten nach oder über nicht in der EU ansässigen Entitäten benötigen Regeln zwischen den Parteien, damit der Datenschutz gewährleistet wird. Dazu hat der Europäische Datenschutzrat am 4. März 2022 die Leitlinien für Verhaltensregeln als Instrument für die Übermittlung veröffentlicht. Gemäss Art 46 DSGVO darf ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation nur übermitteln, sofern der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter geeignete Garantien vorgesehen hat und sofern den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.