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Leitlinie 04/2021 zu Verhaltensregeln als Instrument für die Übermittlung - Eine Übersicht

Leitlinie 04/2021 zu Verhaltensregeln als Instrument für die Übermittlung - Eine Übersicht

Gesetzgebung
DSGVO

Leitlinie 04/2021 zu Verhaltensregeln als Instrument für die Übermittlung - Eine Übersicht

Für Verantwortliche und Verarbeiter muss eine Verpflichtung zur Einhaltung der Verpflichtungen der Verhaltensregeln, einschliesslich der Rechte der betroffenen Personen, wie sie in der Datenschutz-Grundverordnung verankert sind, in ein verbindliches Instrument aufgenommen werden. 

Angemessene Garantien im Sinne von Art. 46 DSGVO müssen inhaltlich in den Richtlinien enthalten sein. Dazu müsse verschiedene Element enthalten sein: 

  • Wesentliche Grundsätze, Rechte und Pflichten, die sich für die für die Verarbeitung Verantwortlichen/Verarbeiter aus der DSGVO ergeben; 

und 

  • Garantien, die für den Kontext der Übermittlung spezifisch sind (z. B. in Bezug auf die Frage der Weiterübermittlung, Kollisionsnormen im Drittland). 

In den Leitlinien werden die Parteien und Akteure ausgelegt, welche eine Bedeutung in der Erstellung und Kontrolle der Einhaltung solcher Richtlinien haben. Dabei unterscheidet man den Inhaber des Regelwerks, die Kontrollstelle, Aufsichtsbehörde, den Europäischen Datenschutzrat und Europäische Kommission. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Kontrollstelle gelegt. Der Kern der...

iusNet DigR 31.03.2022

 

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