iusNet Digitales Recht und Datenrecht

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Die Rollenverteilung in klinischen Versuchen

Fachbeitrag

Die Rollenverteilung in klinischen Versuchen

Eine klinische Studie ist in der Regel als arbeitsteiliges Projekt aufgesetzt. Der Sponsor veranlasst das Projekt; er übernimmt die Verantwortung für die Einleitung, das Management und die Finanzierung der Studie. Häufig nimmt er hierfür die Dienste eines Auftragsforschungsinstituts in Anspruch. Die Prüfperson ist als medizinische Fachkraft für die praktische Durchführung der Studie auf Veranlassung des Sponsors verantwortlich und behandelt die Studienteilnehmer. Trotz dieser vermeintlichen Hierarchie sind Sponsor und Prüfperson gemeinsam für die Bearbeitung der Daten der Probanden verantwortlich. Dafür spricht nebst der gelebten Praxis insbesondere das gesetzliche Rollenverständnis. Das Auftragsforschungsinstitut ist demgegenüber Auftragsdatenbearbeiter des Sponsors.
digma 2/2020

Kinderrechte in der digitalen Welt

Fachbeitrag

Kinderrechte in der digitalen Welt

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt hat bislang wenig Beachtung erfahren. Die Empfehlungen des Europarates CM/Rec(2018)7 schliessen diese Lücke. Insbesondere die Empfehlungen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung zeigen, dass Politik, Eltern und Wirtschaft gleichermassen in der Verantwortung stehen: Kinder und Jugendliche dürfen nicht länger als unmündige «Datenquellen» angesehen werden, sondern als Grundrechtsträgerinnen und -träger.
digma 2/2019

Auftragsdatenbearbeitung – zum Ersten

Fachbeitrag

Auftragsdatenbearbeitung – zum Ersten

Die Auftragsdatenbearbeitung stellt ein wiederkehrendes Element im Rahmen moderner Entwicklungen wie «Big Data», «Cloud Computing» oder «any time, anywhere and any device» dar. Da diese in mehrfacher Hinsicht Fallstricke birgt, sind Kenntnisse darüber, welche rechtlichen Vorgaben in deren Umfeld zu beachten sind, unerlässlich. Entsprechend soll die Auftragsdatenbearbeitung im Rahmen einer Artikelreihe eingehend beleuchtet werden. Der vorliegende erste Teil befasst sich schwergewichtig mit den Rechtsgrundlagen und deren inhaltlichen Ausgestaltung.
digma 1/2014

Auf dem Weg zu einem neuen DSG

Fachbeitrag

Auf dem Weg zu einem neuen DSG

In der Schweiz haben in den letzten Jahren viele abgewartet, wie die EU ihre eingeleitete Datenschutzreform zu Ende bringen wird. Das Ziel der EU war es, das Datenschutzrecht den Bedürfnissen der Informationsgesellschaft anzupassen. Dabei stand die Stärkung des Schutzes der betroffenen Personen unter gleichzeitiger Erleichterung des Datenaustauschs im Vordergrund. Dies sollte erreicht werden durch technikorientierte Bestimmungen («Privacy by Design») und die Stärkung der Rechte der betroffenen Personen. Die Datenbearbeiter haben durch eine Nachweisdokumentation und die Informationspflicht bei Datenschutzverletzungen eine angemessene Transparenz ihrer Datenbearbeitungen zu schaffen. Mit Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen gegen die Datenschutzbestimmungen und einer effektiven und effizienten Aufsicht durch Datenschutzbehörden sollte ein System geschaffen werden, das die Anliegen des Schutzes der Privatsphäre mit dem Bedürfnis nach der Auswertung und dem Austausch von Daten zum Ausgleich bringt.
digma 1/2017

Videokonferenzsysteme – auf was unter dem schweizerischen Datenschutzrecht zu achten ist.

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance
DSG

Videokonferenzsysteme – auf was unter dem schweizerischen Datenschutzrecht zu achten ist.

Videokonferenzen sind seit Beginn der Pandemie nicht mehr wegzudenken und es darf angenommen werden, dass sie bleiben werden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick auf was bei der datenschutzrechtlichen Prüfung für den Einsatz von Videokonferenzsystemen zu achten ist.
Caroline Danner
iusNet DigR 23.11.2021

Cookies in aller Munde

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance

Cookies in aller Munde

Die Verwirrung über den rechtskonformen Einsatz von Cookies ist derzeit wieder einmal gross. EU-Datenschutzaufsichtsbehörden haben unterschiedliche Anforderung, wie Unternehmen Cookies einsetzen sollen. In der Schweiz genügt grundsätzlich eine transparente Information mit Ablehnungsmöglichkeit.
Martina Arioli
iusNet DigR 28.06.2021

Datenzuordnung und Datenzugang

Fachbeitrag

Datenzuordnung und Datenzugang

Der vorliegende Beitrag stellt die Rechtslage in Bezug auf Datenzuordnung und Datenzugang überblicksartig dar und geht jeweils auch auf die möglichen Entwicklungen de lege ferenda ein. Er zeigt auf, dass die Zuordnung von Daten und der Zugang dazu komplementär sind: Je stärker die Zuordnung zu einem Rechtsträger ist, desto schwieriger wird es für Dritte, die Daten zu nutzen. Gegenwärtig besteht kein Instrument, um Daten als solche jemandem rechtlich zuzuordnen, und vorderhand wird auch kein solches Instrument eingeführt werden. So wird deutlich, dass Daten ihren Inhabern meist faktisch zugeordnet sind. Entsprechend kann ein Interessenausgleich zwischen dem Dateninhaber und Dritten auch nicht mit Einschränkungen bzw. Schranken eines bestehenden Rechts erzielt werden – es braucht dafür Datenzugangsrechte.
digma 4/2019

Datenmärkte ohne «Dateneigentum»

Fachbeitrag

Datenmärkte ohne «Dateneigentum»

Der rechtliche Rahmen hat massgeblichen Einfluss auf die Handelbarkeit von Personendaten. Einerseits ermöglicht das Datenschutzrecht, Personendaten faktisch zu übertragen und damit zu handeln. Durch die freie Widerrufbarkeit der Einwilligung und Regelungen wie z.B. des Zweckbestimmungsgrundsatzes schränkt das Datenschutzrecht den Handel mit Personendaten andererseits ein. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht nicht, denn es liegt kein Marktversagen vor: Unternehmen können sich über die Primärmärkte und durch Nutzen von «Datenderivaten» genügend Daten beschaffen, um innovative Technologien und Geschäftsideen umzusetzen. Soll der Handel mit Personendaten gleichwohl gefördert werden, könnte die freie Widerrufbarkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung eingeschränkt werden.
digma 4/2019

Erste Erfahrungen mit der DSGVO

Fachbeitrag

Erste Erfahrungen mit der DSGVO

Die DSGVO gilt seit rund einem halben Jahr. In vielen Punkten besteht trotz (zum Teil auch wegen) behördlicher Leitlinien weiterhin grosse Unklarheit, bspw. beim Anwendungsbereich der DSGVO, bei den Rechtsgrundlagen, bei Datenschutzerklärungen, im Zusammenhang mit Betroffenenrechten und bei der datenschutzrechtlichen Rollenverteilung. Auch in den vielen (vor allem in Deutschland) erschienenen Kommentierungen sind viele Fragen strittig, und andere bleiben offen. Dagegen sind Abmahnwellen bisher ausgeblieben, und es sind erst wenige Sanktionsentscheide ergangen. Auch ist die Zahl von Betroffenenanfragen bisher nicht explodiert. Auf Seite der Unternehmen werden die Umsetzungsarbeiten fortgesetzt. In der Schweiz beginnt Ende November die Beratung des DSG, die hoffentlich mit Augenmass geführt wird.
digma 4/2018

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