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Daten nutzen oder Daten schützen?

Fachbeitrag

Daten nutzen oder Daten schützen?

Der Zugang zu Daten ist für die Informations- und Kommunikations­gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Wie dieser Zugang in Wirtschaft und Staat ermöglicht werden soll, ist aber noch weitgehend offen, und der grösste Teil der wertvollen Daten fliesst zu einigen Datenmonopolisten. Die Frustration über diese Situation wird rasch am Datenschutz abgearbeitet. Dabei ist der Datenschutz fundamental für eine liberale Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Die revidierten Datenschutzgesetzgebungen in Europa und der Schweiz sind aber nicht geeignet, das Spannungsverhältnis zwischen Datennutzung und Datenschutz aufzulösen. Es ist notwendig, dass wir neue Ansätze finden, die den (materiellen) Wert der Daten für die Gesellschaft zugänglich machen, aber gleichzeitig den Wert der Privatsphäre für die liberale Gesellschaft stärken.
digma 4/2020

Cloud-spezifische Risiken und Massnahmen

Fachbeitrag

Cloud-spezifische Risiken und Massnahmen

Öffentliche Organe nehmen für ihre Datenbearbeitungen in vielfältiger Art und Weise die Dienstleistungen Dritter in Anspruch. Für die Auslagerung von Datenbearbeitungen an Dritte enthalten die (Informations- und) Datenschutzgesetze regelmässig Bestimmungen, die im Wesentlichen festhalten, dass das öffentliche Organ auch bei einer Auslagerung für die Datenbearbeitung vollumfänglich verantwortlich bleibt.
digma 3/2019

Das Auskunftsrecht im Privatrecht

Fachbeitrag

Das Auskunftsrecht im Privatrecht

Nach Art. 8 DSG kann eine Person beim Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden. Der Anspruch ist zentral für die Durchsetzung anderer Rechte, die im DSG vorgesehen sind (u.a. Art. 5, 15 und 25 DSG). Im Rahmen der Revision des DSG wird am Grundsatz des Auskunftsrechts festgehalten. Unklar ist die praktische Bedeutung der vom Parlament vorgenommenen Beschränkungen des Auskunftsrechts auf Rechte, die im Zusammenhang mit dem DSG stehen.
digma 3/2020

Zum Anwendungsbereich der DSGVO

Fachbeitrag

Zum Anwendungsbereich der DSGVO

Es ist nicht abschliessend geklärt, ob die DSGVO auf schweizerische Unternehmen anwendbar ist, wenn und weil diese als Auftragsverarbeiter eines Verantwortlichen mit Niederlassung in der EU tätig sind oder umgekehrt Daten durch einen EU-Auftragsverarbeiter verarbeiten lassen. Nach hier vertretener Auffassung ist dies nicht der Fall; in solchen Konstellationen untersteht nur das Unternehmen in der EU der DSGVO.
digma 4/2017

Elektronische Identität für die Schweiz

Fachbeitrag

Elektronische Identität für die Schweiz

Der Beitrag zeigt anhand einer typischen E-Commerce-Transaktion mittels E-ID auf, welche Akteure Daten bearbeiten und an welche gesetzlichen Rahmenbedingungen diese gebunden sind. Dabei wird ersichtlich, dass klare Unterschiede für die Identity-Provider und die E-ID-verwendenden Dienste in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen an die Datenbearbeitung existieren. Während das BGEID einen differenzierten Pflichtenkatalog aufstellt für die Datenbearbeitung der Identity-Provider (z.B. Verbot des Verkaufs von Nutzungsprofilen, Datenbearbeitung in der Schweiz, klare Löschungspflichten), werden die E-ID-verwendenden Dienste im BGEID nur punktuell adressiert. Für Letztere gilt das DSG und somit auch die Pflicht, den Datenschutz durch technische und organisatorische Massnahmen sicherzustellen.
digma 3/2020

Ist Einwilligung gleich Einwilligung?

Fachbeitrag

Ist Einwilligung gleich Einwilligung?

Stellen Sie sich vor, alle Einwilligungen sind gleich, aber einige Einwilligungen sind gleicher als andere. Wenn Sie dieser Satz an die Farm der Tiere von George Orwell erinnert, liegen Sie richtig. – Wie verhält es sich aber tatsächlich mit der Gleichheit von Einwilligungen und ist eine solche erstrebenswert?
digma 3/2017

Identifizierung in der virtuellen Welt

Fachbeitrag

Identifizierung in der virtuellen Welt

In der virtuellen Welt geschieht die Identifizierung in der Regel anhand weniger, meist selbst deklarierter Attribute. In der realen Welt und im E-Government hingegen ist die staatliche (zivile) Identität gefordert. Während Letztere in der realen Welt durch den Staat sichergestellt ist, sollen dies nun in der virtuellen Welt private Identifizierungsdienstanbieter (IdP) im Auftrag des Staats übernehmen. Diesen IdP muss absolut vertraut werden können, da IdP nicht nur von Kunden angewählte Stellen im Internet sehen können, sondern theoretisch auch Identitätsdiebstahl begehen könnten. Die Überprüfung der Sicherheit von IdP umfasst alle Elemente und Verfahren von der Registrierung über die Authentisierung bis hin zu organisatorischen und rechtlichen Fragen wie Verfügbarkeit, Aufsicht, Haftung und Maturität.
digma 3/2020

Extraterritoriale Wirkung der DSGVO

Fachbeitrag

Extraterritoriale Wirkung der DSGVO

Die Bestimmungen der DSGVO sind für schweizerische Unternehmen relevant. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein schweizerisches Unternehmen Personendaten im Auftrag eines Datenverantwortlichen in der EU bearbeitet, wenn ein schweizerisches Unternehmen sich mit einem Onlineshop spezifisch an EU-Bürger richtet oder auf einer Webseite die Internetaktivitäten von EU-Bürgern beobachtet. Nicht nur die DSGVO wirkt sich extraterritorial aus. Auch ohne explizite gesetzliche Regelung kann bereits das geltende schweizerische Datenschutzrecht auf internationale Verhältnisse Anwendung finden. Daran wird sich mit der Revision des schweizerischen Datenschutzgesetzes nichts ändern. Die Anwendbarkeit des schweizerischen Datenschutzgesetzes auf ausländische Unternehmen bzw. die Anwendbarkeit der DSGVO auf schweizerische Unternehmen ist das eine. In der Praxis schwieriger ist die Vollstreckung von datenschutzrechtlichen Massnahmen und Sanktionen im internationalen Verhältnis.
digma 1/2017

Identität und ihre Identifikatoren

Fachbeitrag

Identität und ihre Identifikatoren

In der physischen Welt ist unsere Identität durch Abgleich innerer und äusserer Wahrnehmungen geformt. Der amtliche Name spielt nur in rechtsverbindlichen Interaktionen eine Rolle und dient als verbindlicher Identifikator. Der Mensch bleibt aber der «Anker»; von ihm werden die Attribute erfasst und an ihm können sie überprüft werden. Bei der digitalen Identität ist die physische Person durch einen meist eindeutigen Bezeichner – den Identifikator – ersetzt. Die der Person zugeordneten Merkmale werden von dem «Besitzer» des Identifikators kontrolliert. Dieser bestimmt, unter welchen Umständen Daten in die Sammlung aufgenommen respektive angepasst werden. Auch wenn die Person nicht bekannt ist, kann doch mit den gesammelten Merkmalen ein Personenprofil aufgebaut und schlussendlich die Person (wieder)erkannt werden. Dabei ist eine gewisse Ungenauigkeit tolerierbar, wie zum Beispiel beim Browser-Fingerprint – einem Identifikator, der für Marketingzwecke eine ausreichende Identifikation erlaubt.
digma 3/2020

Outsourcing und Verantwortung

Fachbeitrag

Outsourcing und Verantwortung

Outsourcing ist der Inbegriff der arbeitsteiligen Welt. Und im Umfeld von Datenbearbeitungen: die Auftragsdatenbearbeitung. Ich verwende diesen Begriff, weil er besser auf das zutrifft, was gemeint ist, als beispielsweise der im Bundesdatenschutzgesetz verwendete Begriff der Auftragsbearbeitung: Es soll ja nicht einfach ein Auftrag bearbeitet werden, sondern es sollen (Personen-)Daten im Auftrag bearbeitet werden.
digma 3/2019

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