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Outsourcing und Verantwortung

Outsourcing und Verantwortung

Fachbeitrag

Outsourcing und Verantwortung

Beat Rudin , Herausgeber

Was ist zu beachten, wenn Private oder öffentliche Organe eine Datenbearbeitung an Dritte auslagern? Und löst Verschlüsselung alle Probleme?

Outsourcing ist der Inbegriff der arbeitsteiligen Welt. Und im Umfeld von Datenbearbeitungen: die Auftragsdatenbearbeitung . Ich verwende diesen Begriff, weil er besser auf das zutrifft, was gemeint ist, als beispielsweise der im Bundesdatenschutzgesetz verwendete Begriff der Auftragsbearbeitung: Es soll ja nicht einfach ein Auftrag bearbeitet werden, sondern es sollen (Personen-)Daten im Auftrag bearbeitet werden.

Wenn wir datenschutzrechtlich an diesen Begriff herangehen, dann geht es darum, dass

eine Auftraggeberin (ein öffentliches Organ, eine private Person oder Organisation) eine Datenbearbeitung für ihre Zwecke (die Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe des auftraggebenden öffentlichen Organs oder die wirtschaftliche Tätigkeit des auftraggebenden privaten Unternehmens) an Dritte (eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts oder ein anderes öffentliches Organ) überträgt.

Abzugrenzen ist die Übertragung einer (...

digma 3/2019

 

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