iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Resultate für:

0

39 Resultat(e)

Drittstaatenübermittlung post Schrems II: Landgericht Köln entscheidet über Datenübermittlung an Google

Rechtsprechung
Datentransfer
DSGVO

Drittstaatenübermittlung post Schrems II: Landgericht Köln entscheidet über Datenübermittlung an Google

Das Landgericht Köln hat mit Entscheid 33 O 376/22 vom 23. März 2023 entschieden, dass die Telekom Deutschland keine personenbezogenen Daten zu Analyse- und Marketingzwecken an Google-Server in die USA übermitteln darf, da dies gegen die DSGVO verstösst und die "Schrems II"-Entscheidung des EuGH's nicht einhält.
iusNet DigR 25.05.2023

CNIL Entscheid DOCTISSIMO: Verbesserungen schützen nicht vor Fehler der Vergangenheit

Rechtsprechung
Sanktionen und Verfahren
DSGVO

CNIL Entscheid DOCTISSIMO: Verbesserungen schützen nicht vor Fehler der Vergangenheit

Beim vorliegenden Entscheid erhob die CNIL Sanktionen gegen das Unternehmen DOCTISSIMO, wobei im Wesentlichen die Sicherheitsvorkehrungen, eine zu lange Speicherdauer, und fehlende Einwilligungen bemängelt wurden.
iusNet DigR 24.07.2023

TikTok: 345 Millionen Euro Strafe für Versäumnis beim Schutz von Daten Minderjähriger

Rechtsprechung
DSGVO
Datenschutzverletzungen

TikTok: 345 Millionen Euro Strafe für Versäumnis beim Schutz von Daten Minderjähriger

Am 15. September 2023 verhängte die irische Datenschutzkommission (DPC) gegen TikTok eine Geldbuße von 345 Millionen Euro. Die Entscheidung kritisiert die unfaire Gestaltung der Pop-up-Grundeinstellungen für die Verarbeitung von Daten von Kindern und Jugendlichen und verlangt von TikTok, diese Designpraktiken zu ändern.
iusNet DigR 28.09.2023

Anonymisierung / Pseudonymisierung – was sind die Risiken?

Fachbeitrag
DSGVO
Data Governance und Compliance

Anonymisierung / Pseudonymisierung – was sind die Risiken?

In dem vorliegenden Artikel wird die Pseudonymisierung gemäss der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als eine Methode zur Datenverarbeitung erläutert, bei der personenbezogene Daten so verarbeitet werden, dass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Im Gegensatz zur Anonymisierung, bei der persönliche Identifikatoren entfernt oder Daten aggregiert werden, gelten pseudonymisierte Daten weiterhin als personenbezogene Daten nach der DSGVO. Es wird betont, wie wichtig es ist, zwischen diesen beiden Konzepten zu unterscheiden.
Alesch Staehelin
iusNet DigR 28.09.2023

Seiten