Die TOTALENERGIES ELECTRICITÉ ET GAZ FRANCE verstiess gegen verschiedene Verordnungen und Gesetze im Bereich des Datenschutzes. In ihrer Verteidigung machte sie menschliche und technische Fehler für die Verstösse sowie die Pandemie, welche eine Häufung von Anträgen zur Folge hatte und somit das System überlastete, verantwortlich. Des Weiteren machte das Unternehmen geltend, dass dies nur einzelne Fälle waren. Der Ausschuss der CNIL stellte jedoch klar fest, dass solche Faktoren keine oder nur eine geringe Relevanz haben, wenn es um den Datenschutz eines jeden einzelnen Antrages geht.