Der Artikel behandelt die Beschaffung von Künstlicher Intelligenz (KI) durch öffentliche Stellen in der EU und der Schweiz, insbesondere im Kontext der EU-Standardvertragsklauseln (SCC) für AI. Es wird aufgezeigt, dass der Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung primär als IT-Projekt gesehen wird, wobei die SCC AI Procurement, als Anhang zu Beschaffungsverträgen gedacht, spezifische Bestimmungen zu KI-Systemen enthalten. Der Artikel analysiert die Rollenverteilung, Vertragspflichten und -struktur der SCC AI Procurement und hebt hervor, dass sie keine vollständige Vereinbarung darstellen und an den jeweiligen Kontext angepasst werden müssen. Ferner wird die Notwendigkeit betont, dass öffentliche Stellen bei der Nutzung dieser Klauseln Vorsicht walten lassen sollten, da sie in einigen Aspekten verbesserungswürdig und teilweise sehr lieferantenfreundlich sind. Der Beitrag schliesst mit der Erwartung, dass die SCC AI Procurement nach Veröffentlichung des definitiven AI Act nochmals angepasst werden.