iusNet Digitales Recht und Datenrecht

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Gesichtserkennung

Clearview AI: CNIL legt 5.2 Mio Busse auf

Rechtsprechung
DSGVO
Künstliche Intelligenz
Mit Entscheid vom 17. Oktober 2022 legte die CNIL der Clearview AI verschiedene Massnahmen auf, u.A. das unterlassen von der Bearbeitung von Personendaten von Französischen Bürgern ohne gesetzliche Grundlage, und die Löschung der unrechtmässig erhobenen Daten. Trotz Aufforderung der CNIL und gesetzter Nachfrist, erbrachte Clearview AI keinen Nachweis für die Umsetzung der geforderten Massnahmen.
iusNet DigR 25.05.2023

Europarat publiziert Leitfaden zur digitalen Gesichtserkennung

Gesetzgebung
Data Governance und Compliance
Die digitale Gesichtserkennung hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, da heutige Algorithmen äusserst komplexe Datenanalysen erstellen können. Programme zu Gesichtserkennung bearbeiten Personendaten in nie dagewesener Weise und Präzision für eine Vielzahl von Anwendungszwecken, wie etwa für das Marketing, für medizinische Behandlungen oder für Sicherheitsanwendungen. Der Europarat veröffentlichte dazu einen Leitfaden unter welchen Voraussetzungen Gesichtserkennung zulässig ist.
iusNet DigR 25.06.2021

Fähigkeiten der Gesichtserkennung

Fachbeitrag

Wie Maschinen lernen, menschliche Gesichter zu erkennen, zu unterscheiden, zu verifizieren und zu verstehen

Mit den Fortschritten bei neuronalen Netzen hat die maschinelle Gesichtserkennung eine bis dato unerreichte Genauigkeit erlangt. Mit der Fähigkeit, menschliche Gesichter zu erkennen, zu unterscheiden, zu verifizieren und zu verstehen, hat sie Eingang in ein breites Spektrum von Anwendungen in den Bereichen zivile Sicherheit, Strafverfolgung und innere Sicherheit gefunden. Es sind aber immer noch erhebliche technische Hürden bei der Genauigkeit dieser Systeme zu überwinden, insbesondere in uneingeschränkten Umgebungen, zurückzuführt auf verzerrende Faktoren in Bezug auf Pose, Auflösung, Beleuchtung, Verdeckung und Blickwinkel. Auch sollten die Ergebnisse nicht für unterschiedliche Personen oder Bevölkerungsgruppen variieren, abhängig von den Daten, mit denen die Algorithmen trainiert wurden.
digma 1/2019

Klar, dich kenn‘ ich doch!

Fachbeitrag

Gesichtserkennung und Stimmerkennung identifizieren nicht nur Menschen, sondern lesen auch deren Emotionen

Zu wissen, wer sich an einem bestimmten Ort aufhält (oder aufgehalten hat) – ein Traum für viele. Etwa für die Werbung. «Lieber Peter Muster! Schön, dass Sie uns wieder besuchen!». Wieviel freundlicher ist das doch, beim Eingang ins Warenhaus so begrüsst zu werden, statt einfach vor der Rolltreppe zu stehen und zu versuchen, auf einer Übersichtstafel herauszufinden, wo es Socken zu kaufen gibt. Vielleicht wird auch gleich: «Sie haben letztes Mal einen Freizeitanzug gekauft – wir hätten heute das passende Hemd dazu ...», und, weil ich ja ein guter Kunde bin: «... für Sie zum unschlagbaren Sonderpreis von 79 Franken!».
digma 1/2019

Gesichtserkennung im Supermarkt?

Fachbeitrag

Zu den Einsatzmöglichkeiten und Grenzen von Gesichtserkennung im Detailhandel

Gesichtserkennung könnte dem stationären Handel ermöglichen, datentechnisch zum Online-Handel aufzuschliessen. Sie funktioniert offline so, wie es ein Cookie online tut: Ein Kunde kann wiedererkannt werden, ohne dass er etwas dafür tun muss – oder nur schon etwas davon mitbekommt. Das ist einem Grossteil der Bevölkerung nicht geheuer: Für zwei Drittel der Kunden wäre Gesichtserkennung ein Grund, das betreffende Geschäft zu meiden. Diese fehlende gesellschaftliche Akzeptanz ist einer der Gründe, weshalb Gesichtserkennung hierzulande im Detailhandel noch kaum eingesetzt wird. Ein anderer sind hohe datenrechtliche Anforderungen. Die Mehrzahl der Anwendungen von Gesichtserkennung setzt eine Einwilligung voraus und muss somit als Opt-in-Modell ausgestaltet werden – jedenfalls wenn die DSGVO zugrunde gelegt wird. Das führt zur Prognose, dass anonymes Einkaufen noch lange möglich sein wird.
digma 1/2019

Gesichtserkennung auf dem Vormarsch

Fachbeitrag

Die Gesichtserkennung als Einschränkung der informationellen Selbstbestimmung gemäss Art. 13 Abs. 2 BV

Biometrische Merkmale, wie z.B. das Gesicht, ermöglichen die Identifikation und die Verifikation von Personen. Die Gesichtserkennungstechnik ist heute unterschiedlich ausgestaltet und bereits in diversen Lebensbereichen einsetzbar. Obwohl die dabei erhobenen Daten besonders sensibel sind, werden sie gemäss der aktuellen Gesetzgebung nicht adäquat geschützt. Aufgrund des technischen Fortschritts ist jedoch davon auszugehen, dass die Gesichtserkennung zukünftig vermehrt eingesetzt werden wird. Um die Grundrechte angemessen zu schützen, erscheint deshalb eine Gesetzesänderung notwendig. Zentral ist dabei, dass der Anwendungsbereich der Gesichtserkennungstechnik klar definiert wird, die Bearbeitung der Daten auf den Zweck abstellt und die betroffenen Personen Auskunft über ihre Daten sowie deren Löschung verlangen können.
digma 1/2019

Anonymität und Gesichtserkennung

Fachbeitrag

Wie Gesichtserkennungssoftware unser Leben verändert und was wir dagegen tun können

Heute werden zahlreiche persönliche Daten, darunter auch zahllose Bilder, online gestellt. Gesichtserkennungsalgorithmen ermöglichen es dem Seitenbetreiber im grossen Stil, Bilder den darauf abgebildeten Personen zuzuordnen sowie Verbindungen zwischen Personen aufzudecken. Ein erhöhtes Problembewusstsein seitens der Nutzer ist nötig, doch können auch technische Massnahmen helfen, dieses Risiko zu minimieren. Wir stellen ein Verfahren vor, das es dem Benutzer ermöglicht, vor dem Hochladen von Bildern die Gesichter automatisch so zu modifizieren, dass sie zwar optisch nur wenig verändert wirken, gleichzeitig allerdings von gängigen Gesichtserkennungsalgorithmen nur noch schwer zugeordnet werden können. Dies kann einen Betrag dazu leisten, die Privatsphäre der Nutzer zu schützen, ohne ganz auf die Benutzung von sozialen Netzwerken verzichten zu müssen.
digma 2/2013