iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Datenschutzgesetz

Revidiertes Bundesgesetz über den Datenschutz wurde verabschiedet

Gesetzgebung
DSG
Am 25. September 2020 wurde das revidierte Datenschutzgesetz vom Parlament verabschiedet und die Referendumsfrist läuft bis am 14. Januar 2021. Ziel der Revision war, das Gesetz zu modernisieren und an die europäische Gesetzgebung anzugleichen.
iusNet DigR 21.01.2020

Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (revDSG) – Neuerungen und Vorgehen für Unternehmen

Kommentierung
DSG
Mit Annahme des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) am 25. September 2020 durch National- und Ständerat wurde die Totalrevision des Datenschutzrechts des Bundes abgeschlossen. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wird der Bundesrat den Termin des Inkrafttretens festlegen, der voraussichtlich auf das Jahr 2022 fallen wird.
Reto Fanger
iusNet DigR 21.01.2020

Home-Office: von Überwachung, Digitalisierung und Mitarbeiterfürsorge

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance
DSG
Mit der aktuellen Pandemie wurde Home-Office zu einer neuen Normalität, mit welcher digitale Tools einhergehen. Begrüssenswerte Digitalisierungsbeschleunigung wird auf der einen Seite diskutiert, Mitarbeiterüberwachung wird auf der anderen Seite kritisch in Frage gestellt. Gefährden sogenannte Tracking- und Analysetools das Wohlbefinden von Mitarbeitenden oder sind sie Schlüssel für mehr Produktivität der Mitarbeitenden? Eine rechtliche Einschätzung.
Caroline Danner
iusNet DigR 21.01.2020

«Big Data» ohne Datenschutz-Leitplanken

Fachbeitrag

Die Herausforderungen für den Datenschutz bei «Big Data» sind enorm – eine Lösung ist (noch) nicht absehbar.

«Big Data» ist zurzeit ein Schlagwort, das aber viel mehr Zündstoff für den Datenschutz enthält, als bisher gesehen wird. Bei «Big Data» ist davon auszugehen, dass auch anonyme Daten potenziell einen Personenbezug aufweisen. Will man dies berücksichtigen, würden Datenschutzgesetze generell bei allen Daten zur Anwendung gelangen. Diese Auslegung ist heute nicht Praxis, weshalb «Big Data» ins Niemandsland des Datenschutzes zu liegen kommt: Anonyme Daten fallen nicht unter die Datenschutzgesetzgebung. Je grösser die Datenmenge wird, desto höher wird indessen die Wahrscheinlichkeit einer Reidentifizierung.
digma 1/2013