iusNet Digitales Recht und Datenrecht

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Datenschutzgesetz

Aktuelle Entwicklungen im Rahmen der DSGVO

Fachbeitrag

Ein Update für die Praxis

Christian Kunz und Katharina Schreiber geben einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen der DSGVO seit Frühjahr 2023 und beleuchten wichtige Entscheidungen des EuGH und EuG sowie Empfehlungen von Datenschutzbehörden. Sie zeigen fünf bedeutende Tendenzen auf, die für die praktische Anwendung der DSGVO bedeutsam sind.
Christian Kunz
Katharina Schreiber
iusNet DigR 25.07.2024

Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (revDSG) – Neuerungen und Vorgehen für Unternehmen

Kommentierung
DSG
Mit Schlussabstimmung vom 25. September 2020 nahmen National- und Ständerat die revidierte Fassung des Datenschutzgesetzes (revDSG) an und schlossen die mit der Evaluation des Datenschutzgesetzes im Jahre 2011 eingeleitete Totalrevision des Datenschutzrechts des Bundes zur Stärkung des Datenschutzes ab. Der Aufsatz zeigt die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes auf und gibt Unternehmen Empfehlungen für das weitere Vorgehen im Hinblick auf das voraussichtliche Inkrafttreten im Jahr 2022.
Reto Fanger
iusNet DigR 21.01.2020

Home-Office: von Überwachung, Digitalisierung und Mitarbeiterfürsorge

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance
DSG
Mit der aktuellen Pandemie wurde Home-Office zu einer neuen Normalität, mit welcher digitale Tools einhergehen. Begrüssenswerte Digitalisierungsbeschleunigung wird auf der einen Seite diskutiert, Mitarbeiterüberwachung wird auf der anderen Seite kritisch in Frage gestellt. Eine Einschätzung zu sogenannten Tracking- und Analysetools.
Caroline Danner
iusNet DigR 21.01.2020

«Big Data» ohne Datenschutz-Leitplanken

Fachbeitrag

Die Herausforderungen für den Datenschutz bei «Big Data» sind enorm – eine Lösung ist (noch) nicht absehbar.

«Big Data» ist zurzeit ein Schlagwort, das aber viel mehr Zündstoff für den Datenschutz enthält, als bisher gesehen wird. Bei «Big Data» ist davon auszugehen, dass auch anonyme Daten potenziell einen Personenbezug aufweisen. Will man dies berücksichtigen, würden Datenschutzgesetze generell bei allen Daten zur Anwendung gelangen. Diese Auslegung ist heute nicht Praxis, weshalb «Big Data» ins Niemandsland des Datenschutzes zu liegen kommt: Anonyme Daten fallen nicht unter die Datenschutzgesetzgebung. Je grösser die Datenmenge wird, desto höher wird indessen die Wahrscheinlichkeit einer Reidentifizierung.
digma 1/2013