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EDÖB publiziert Leitfaden zu den wichtigsten Neuerungen des revidierten DSG

EDÖB publiziert Leitfaden zu den wichtigsten Neuerungen des revidierten DSG

Kommentierung
DSG

EDÖB publiziert Leitfaden zu den wichtigsten Neuerungen des revidierten DSG

Der EDÖB hält in einem neuen Leitfaden die wesentlichen Neuerungen des revidierten DSG fest und publizierte diese am 5. März 2021 auf seiner Webseite.

Vorgeschichte und Ziele des revidierten Datenschutzgesetzes

In einem ersten Teil fasst der EDÖB die Vorgeschichte zum revidierten DSG und die Ziele der Revision zusammen. Die Bundesverwaltung sei aktuell daran die Verordnung zum DSG auszuarbeiten und der EDÖB rechne damit, dass das revidierte DSG (inklusive der Verordnung zum DSG) im zweiten Semester 2022 in Kraft treten werde.

Die vom EDÖB beschriebenen Ziele des revidierten DSG entsprechen einer zusammengefassten Darstellung wie sie der Botschaft zum revidierten DSG zu entnehmen ist: Das Ziel der Revision war es, den Datenschutz an die veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Die Rechte der betroffenen Personen würden gestärkt und für Datenbearbeiter würde der risikobasierte Ansatz gestärkt. Das bedeutet, dass Staat und Unternehmen Risiken bei der Datenbearbeitung frühzeitig erkennen und die datenschutzrechtlichen Anforderungen bereits bei der Planung und Implementierung von Datenbearbeitungsprozessen implementieren müssen. Das sind die Verweise auf die sog. Privacy by Design und Privacy by Default-Prinzipien. Sofern Datenbearbeitungen zu hohen Risiken führen, sind die zu deren Beseitigung oder Minderung getroffenen organisatorischen und technischen Massnahmen zu dokumentieren. Wann ein hohes Risiko vorliegt, führt der EDÖB sogleich bei den wichtigsten Neuerungen des revidierten DSG aus.

Eine Auswahl der wichtigsten Neuerungen des revidierten DSG

Im Leitfaden führt der EDÖB 21 wesentliche Neuerungen des revidierten DSG auf. Die vollständige Übersicht ist hier abrufbar. Leider ist der Leitfaden inhaltlich knapp gehalten und führt vieles aus, dass entweder bereits dem Gesetzestext oder der Botschaft zu entnehmen ist. Zahlreiche Fragen zur Umsetzung in der Praxis bleiben damit nach wie vor...

iusNet DigR 25.06.2021

 

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