Angestossen durch eine Risikobeurteilung der Suva äussert sich der EDÖB kritisch zu wesentlichen Punkten der geplanten Verlagerung der Inhalts- und Mitarbeiterdaten in die Cloud von Microsoft mit Rechenzentrum in der Schweiz: So sei etwa der Umfang der Datenschutz-Folgenabschätzung infolge der Cloud-Verlagerung unklar. Sofern ein Datentransfer in die USA stattfindet, bleibt zu klären, ob der US Cloud Act anwendbar ist, sowie ob wie ein risikobasierter Ansatz zur Beurteilung des Zugriffs einer Ausländischen Behörde beurteilt werden muss. Über diese grundlegenden Fragen, sind sich der EDÖB und die Suva ziemlich uneins.