Anfangs Januar stellte der EU-Rat den neusten Entwurf der ePrivacy-Verordnung vor. Neben redaktionellen Änderungen sieht der Entwurf eine weitere Annäherung an die DSGVO vor, insb. zum örtlichen Anwendungsbereich der Verordnung, der Bearbeitung von Metadaten und die Verarbeitung von Daten zur Vertragserfüllung.