iusNet Digitales Recht und Datenrecht

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DSG-Revision

Wie das neue DSG umsetzen? Der Einstieg mit einem Bearbeitungsverzeichnis.

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance
Das neue Schweizer Datenschutzgesetz wird im September 2023 in Kraft treten und wirft für viele Schweizer Unternehmen Fragen auf, insbesondere wo man am besten mit der Vorbereitung der Umsetzung beginnt.
Denis F. Berger
Carolina Souviron
iusNet DigR 23.01.2023

Die neue Datenschutzverordnung im Schweizer Datenschutzrecht

Gesetzgebung
DSG
Per 1. September 2023 tritt die neue Datenschutzverordnung (DSV) und die neue Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) in Kraft. Zusammen mit dem totalrevidierten Datenschutzgesetz (nDSG) bilden diese Bestimmungen das neue Fundament zum Schutz personenbezogener Daten in der Schweiz.
iusNet DigR 26.09.2022

Krankenversicherung und DSG-Revision

Fachbeitrag

Überlegungen zu datenschutzrechtlichen Herausforderungen im Bereich der sozialen Krankenversicherung

Mit der Revision des DSG wird der Begriff des Persönlichkeitsprofils fallengelassen; stattdessen regelt das E-DSG das «Profiling». Trotz parlamentarischer Vorstösse ist derzeit aber nicht vorgesehen, das Profiling im KVG zu verankern. Grundversicherer sind jedoch an das Legalitätsprinzip gebunden, weshalb das Profiling für sie nur in definierten Ausnahmefällen möglich wäre.
digma 2/2020

Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen

Fachbeitrag
Mit der Totalrevision des Datenschutzgesetzes soll neu eine Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen eingeführt werden. Die vorgesehene Regelung ist grundsätzlich zu begrüssen, doch besteht in verschiedener Hinsicht Klärungsbedarf. Der vorliegende Beitrag stellt die vorgesehene Meldepflicht in ihren Grundzügen dar und zeigt offene Fragen und Lösungsansätze auf.
digma 3/2017

Die automatisierte Einzelentscheidung

Fachbeitrag

Analyse der Vorschläge des Vorentwurfs zum Datenschutzgesetz im Gefüge des Schweizer Rechts

Der Vorentwurf für ein neues Schweizer Datenschutzgesetz (VE-DSG) schlägt Informations- und Anhörungspflichten vor, wenn der Verantwortliche Einzelentscheidungen automatisiert trifft. Die entsprechenden Pflichten sollen sowohl im öffentlichen als auch privaten Datenschutz zur Anwendung gelangen. Im öffentlichen Bereich erweisen sich diese Bestimmungen jedoch als obsolet, weil der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gemäss Art. 29 Abs. 2 BV dem Datensubjekt die betreffenden Rechte bereits heute gewährt, und zwar unabhängig davon, ob staatliches Handeln durch Verfügung oder durch Realakt infrage steht. Dem Privatrecht sind generelle Informations- und Anhörungspflichten heute hingegen fremd. Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt vielmehr, dass das Gegenüber im Privatrechtsverkehr nicht informiert oder gar angehört werden muss. Die neuen Pflichten greifen daher – entgegen der Meinung des erläuternden Berichts – in die Vertragsfreiheit ein, weil der Verantwortliche nunmehr erklären muss, wie und warum er zu einer bestimmten Entscheidung gelangt ist.
digma 2/2017

Der «Swiss Finish» im Vorentwurf des DSG

Fachbeitrag

Erhebliche Unterschiede zwischen dem Vorentwurf des DSG und der DSGVO in Bezug auf private Datenbearbeiter

Die Datenschutzgesetzgebung wird gegenwärtig auf europäischer und auf schweizerischer Ebene revidiert. Der Vorentwurf des DSG soll dabei nicht nur die ERK-108 und die Schengen-Richtlinie umzusetzen, sondern auch die schweizerische Datenschutzgesetzgebung der DSGVO angleichen. Der Vorentwurf geht mit seinem «Swiss Finish» aber in vielen Punkten über das von der DSGVO Geforderte hinaus. Der Vorentwurf sieht gegenüber der DSGVO weitergehende Informationspflichten vor. Restriktiver sind auch die Regelungen zur Datenbekanntgabe ins Ausland und der Datenschutz-Folgenabschätzung. Der Vorentwurf bringt zudem strengere Meldepflichten für schweizerische Unternehmen und damit einen höheren Administrativaufwand für die Unternehmen wie auch den EDÖB mit sich.
digma 1/2017