iusNet Digitales Recht und Datenrecht

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DSGVO

ChatGPT im Fokus – das Verbot der italienischen Aufsichtsbehörden

Fachbeitrag
Künstliche Intelligenz
DSGVO
Aktuell gibt es kaum einen Tag, ohne dass ChatGPT in den Medien steht. Was ChatGPT zu sich selbst aussagt, und weshalb die italienischen Behörden mit einem vorübergehenden Verbot reagiert haben, wird nachfolgend aufgezeigt.
Carolina Souviron
iusNet DigR 25.4.2023

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Fokus der EDSA

Fachbeitrag
DSGVO
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten, insbesondere deren Stellung im Unternehmen, werden 2023 besonders im Fokus der Datenschutzaufsichtsbehörden. Interessenskonflikte, die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten (DSB), und ob dem DSB genügend Ressources zur Verfügung gestellt werden, sehen im Mittelpunkt der Durchsetzungsmassnahmen. Diese koordinierte Durchsetzung der DSGVO ist einer der wichtigsten Massnahmen der Strategie der EDSA um die Umsetzung durch die Datenschutzbehörden besser zu koordinieren und Vereinheitlichen.
Carolina Souviron
iusNet DigR 26.03.2023

Zwingender Gastzugang im deutschen Online-Handel

Fachbeitrag
DSGVO
Data Governance und Compliance
Die deutsche Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz, DSK) hat im März 2022 einen Beschluss publiziert, der für viele Anbieter:innen im Online-Handel Konsequenzen haben dürfte. In ihrem Beschluss vom 24. März 2022 hält die DSK fest, dass im Online-Handel neben dem üblichen Kund:innenkonto immer auch ein Gastzugang für die Abwicklung eines einmaligen Vertrages zur Verfügung gestellt werden muss.
Caroline Danner
iusNet DigR 31.05.2022

Google Analytics im europäischen Kreuzfeuer

Fachbeitrag
Data Analytics
DSGVO

Es sieht nicht gut aus für Google Analytics in Europa, zumindest unter der DSGVO.

In einer Verflechtung von Behörden, Gesetzen, Verfahren und Technologien, einem trüben Datenschutz-Eintopf der seit Jahren brodelt, macht dabei der Google-Konzern mit seinen Angeboten immer wieder Schlagzeilen; allen voran sein Dienst Google Analytics. Dabei geht um die Analyse, was auf einer Webseite vor sich geht, wie viele Besucher von wo kommen, wohin sie gehen, was sie machen und eben, wer sie sind. Ist das Ganze nun auch datenschutzkonform?
Denis F. Berger
iusNet DigR 28.04.2022

Was stellt eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland dar?

Fachbeitrag
DSGVO

Der EDSA veröffentlicht Leitlinien zur Klärung der Frage, was eine internationale Datenübermittlung im Sinne der DSGVO darstellt

Die DSGVO enthält keine Definition des Begriffs "Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation". Eine Definition ist deshalb relevant, weil in den nachfolgenden Artikeln geregelt wird, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Datentransfer überhaupt rechmässig ist, etwa gestützt auf einen Angemessenheitsbeschluss, den Standvertragsklauseln, der Einwilligung, usw. Am 18. November 2021 erliess der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) den Entwurf der Leitlinie zur internationalen Datenübermittlung und versucht, dieses Konzept zu präzisieren.
Denis F. Berger
iusNet DigR 31.01.2022

Was sind Personendaten nach der DSGVO?

Fachbeitrag
DSGVO
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasste sich mit der Frage, ob die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) als personenbezogenes Datum gilt. Im Fokus stand, ob Fahrzeughersteller gemäss EU-Recht die FIN unabhängigen Wirtschaftsakteuren zugänglich machen müssen. Der EuGH bestätigte, dass die FIN selbst kein personenbezogenes Datum ist, aber unter bestimmten Bedingungen, wie in der Zulassungsbescheinigung, zu einer solchen werden kann. Die Entscheidung betont, dass die Identifizierungsmöglichkeiten im Einzelfall bewertet werden müssen, und unterstützt eine differenzierte Herangehensweise zum Datenschutz. Weiterhin stellte der EuGH fest, dass die Bereitstellung der FIN an unabhängige Wirtschaftsakteure durch unionsrechtliche Bestimmungen als "rechtliche Verpflichtung" gilt, die im öffentlichen Interesse und daher legitim ist.
Denis F. Berger
iusNet DigR 30.11.2023

Die 40 Mio EUR Busse - CNIL verhängt Sanktionen gegen Criteo

Rechtsprechung
Sanktionen und Verfahren

SAN-2023-009

Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL)
Aufgrund von Beschwerden von Privacy International und NOYB führte die CNIL mehrere Untersuchungen bei Criteo durch. Während diesen Untersuchungen befand die CNIL, dass es nicht genügend Nachweise für individuelle Einwilligungen von Betroffenen vorlagen, und den Informations und Transparenzpflichten ungenügend nachgekommen waren. Mit Entscheid vom 15. Juli verhängte zuständige Ausschuss der CNIL eine Busse von 40 Millionen Euro.
iusNet DigR 24.07.2023

Clearview AI: CNIL legt 5.2 Mio Busse auf

Rechtsprechung
DSGVO
Künstliche Intelligenz
Mit Entscheid vom 17. Oktober 2022 legte die CNIL der Clearview AI verschiedene Massnahmen auf, u.A. das unterlassen von der Bearbeitung von Personendaten von Französischen Bürgern ohne gesetzliche Grundlage, und die Löschung der unrechtmässig erhobenen Daten. Trotz Aufforderung der CNIL und gesetzter Nachfrist, erbrachte Clearview AI keinen Nachweis für die Umsetzung der geforderten Massnahmen.
iusNet DigR 25.05.2023

Rechtsgrundlagen für verhaltensorientierte Werbung nach der DSGVO

Fachbeitrag
DSGVO
Data Governance und Compliance
Rechte betroffener Personen
Die EDSA hat drei Entscheidungen zur Streitbeilegung auf der Grundlage von Art. 65 DSGVO in Bezug auf Meta Platforms Ireland Limited (Meta IE) getroffen. Die bindenden Entscheidungen behandeln wichtige rechtliche Fragen, die aus den Entwürfen der irischen SA als Leitaufsichtsbehörde in Bezug auf die Meta IE-Plattformen Facebook, Instagram und WhatsApp hervorgegangen sind. Die Entscheidungen der EDSA spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der korrekten und konsistenten Anwendung der DSGVO durch die nationalen Aufsichtsbehörden.
Olivier Heuberger
iusNet DigR 23.01.2023

Busse der CNIL von 1 Million Euro gegen die französische Totalenergies wegen Verletzung von Informationspflichten

Rechtsprechung
DSGVO

CNIL n°SAN-2022-011 v. 23.06.2022

Die TOTALENERGIES ELECTRICITÉ ET GAZ FRANCE («Unternehmen») wurde mit 1 Million Euro gebüsst, weil Privatpersonen bei der Ausübung ihrer Rechte auf Zugang oder Widerspruch gegen den Erhalt von Telefonanrufen zu Werbezwecken ungenügend oder gar nicht informiert wurden. Der Ausschuss der CNIL (« Ausschuss ») prüfte wie das Unternehmen mit den Rechten von Personen umgeht, und insbesondere, wie die Anträge auf Ausübung der Betroffenenrechte, bearbeitet wurden. Diese Kontrolle diente auch der Prüfung der zur Verfügung gestellten Informationen, und wie Widersprüche gehandhabt wurden. Dabei stellte der Ausschuss fest, dass das Unternehmen gegen das französische Gesetz über Post und elektronische Kommunikation (Art. L. 34-5 CPCE) sowie die Art. 12, 14, 15 und 21 DSGVO verstossen hat. Gegen den Entscheid der CNIL kann innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe eine Beschwerde beim Staatsrat eingelegt werden.
iusNet DigR 25.07.2022

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