Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasste sich mit der Frage, ob die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) als personenbezogenes Datum gilt. Im Fokus stand, ob Fahrzeughersteller gemäss EU-Recht die FIN unabhängigen Wirtschaftsakteuren zugänglich machen müssen. Der EuGH bestätigte, dass die FIN selbst kein personenbezogenes Datum ist, aber unter bestimmten Bedingungen, wie in der Zulassungsbescheinigung, zu einer solchen werden kann. Die Entscheidung betont, dass die Identifizierungsmöglichkeiten im Einzelfall bewertet werden müssen, und unterstützt eine differenzierte Herangehensweise zum Datenschutz. Weiterhin stellte der EuGH fest, dass die Bereitstellung der FIN an unabhängige Wirtschaftsakteure durch unionsrechtliche Bestimmungen als "rechtliche Verpflichtung" gilt, die im öffentlichen Interesse und daher legitim ist.