iusNet Digitales Recht und Datenrecht

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WhatsApp

WhatsApp klagt beim Europäischen Gerichtshof

Rechtsprechung
DSGVO

WhatsApp Ireland vs. EDSA i.S. T-709/201 v. 03.01.2022

WhatsApp Ireland klagt vor dem Europäischen Gerichtshof zur Aufhebung der Geldbusse von 225 Mio. EUR, die ihnen die irische Datenschutzkommission am 2. September 2021 auferlegt hatte. WhatsApp richtet ihre Klage nicht gegen die irische Datenschusskommission, sondern gegen den Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses, die der Geldbusse vorausging. Im Wesentlichen wirft WhatsApp dem Europäischen Datenschutzausschuss vor, ihre Kompetenzen zum Streitbeilegungsverfahren unter der DSGVO überschritten zu haben, die Anforderungen an die Informations- und Transparenzpflichten und der Definition von personenbezogene Daten falsch bzw. übermässig ausgelegt zu haben.
iusNet DigR 31.01.2022

WhatsApp mit 225 Mio. EUR wegen Datenschutzverletzungen gebüsst

Rechtsprechung
Datenschutzverletzungen
Die irische Datenschutzkommission gab am 2. September 2021 den Abschluss ihrer Untersuchung gegen WhatsApp Ireland Ltd. (WhatsApp) bekannt und spricht eine Geldbusse von 225 Mio. EUR gegen WhatsApp aus. Der Geldbusse zugrunde liegt der Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) vom 28. Juli 2021 und publiziert am 2. September 2021. In ihrem umfangreichen Beschluss hält die EDPB gravierende Mängel der Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, der Transparenz und der Zweckbestimmung fest. Offenbar hat WhatsApp erklärt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
iusNet DigR 28.09.2021

Neue Nutzungsbedingungen von WhatsApp: müssen sie akzeptiert werden oder werden sie nicht umgesetzt werden können?

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance
Anfang Jahr kündigte WhatsApp aktualisierte Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien an. Wer ursprünglich nicht bis am 8. Februar 2021 zugestimmt hatte, hätte den Messanger-Dienst nicht mehr nutzen können. Mehr als drei Monate später kann der Dienst immer noch genutzt werden, auch wenn den neuen Nutzungsbedingungen nicht zugestimmt wurde. Ob die in Aussicht gestellten Nutzungseinschränkungen tatsächlich umgesetzt werden, scheint im Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels allerdings fraglich.
Caroline Danner
iusNet DigR 26.05.2021