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Der räumliche Geltungsbereich – Revision DSG

Der räumliche Geltungsbereich – Revision DSG

Fachbeitrag
DSG

Der revidierte Text des Bundesgesetzes über den Datenschutz ("nDSG") 1 enthält in Art. 3 eine Regelung zum räumlichen Geltungsbereich des nDSG. Eine solch explizite Regelung ist neu und im geltenden Bundesgesetz über den Datenschutz ("DSG") 2 nicht enthalten.

Während Art. 3 Abs. 1 nDSG der Frage nachgeht, inwieweit die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des nDSG Anwendung auf Sachverhalte finden sollen, selbst wenn sie im Ausland veranlasst werden, betrifft Art. 3 Abs. 2 nDSG die Anwendung der privatrechtlichen Bestimmungen des nDSG im internationalen Verhältnis.

Während Art. 3 Abs. 2 nDSG auf das internationale Privatrecht verweist und diesbezüglich gilt, was schon bisher galt 3 , lässt u.E. die offene Formulierung in Art. 3 Abs. 1 nDSG die Frage offen, inwiefern, insbesondere in einer im Konzern auf diverse internationale Gruppengesellschaften aufgeteilte Datenverarbeitungen, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des nDSG auch im Ausland zur Anwendung kommen lassen. Zu den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gehören z.B. die Informationspflicht nach Art. 19 nDSG, die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses der Bearbeitungstätigkeiten nach Art. 12 nDSG oder...

iusNet DigR 26.05.2021

 

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