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Auskunftsrecht

Das Urteil des EuGH zur Bedeutung einer originalgetreuen und umfassenden Datenkopie im Auskunftsrecht

Rechtsprechung
Auskunftsbegehren
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wichtigen Urteil das Auskunftsrecht gemäss DSGVO präzisiert. Der EuGH betonte die Bedeutung der betroffenen Person eine originalgetreue und umfassende Datenkopie aller sie betreffenden personenbezogenen Daten zuzustellen. Eine Kopie ist dabei nicht bloss die aufbereitete Abschrift aller personenbezogenen Daten dargestellt in einer Tabelle. Eine Kopie nach der DSGVO ist eine Reproduktion aller Dokumente oder auch von Auszügen aus Datenbanken, die u.a. personenbezogene Daten enthalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind. Mit diesem Entscheid werden Verantwortliche unter der DSGVO verpflichtet, alle relevanten Daten in einem technischen Format zur Verfügung zu stellen und im Einzelfall zu prüfen, ob die Informationen, die sie der betroffenen Person zur Verfügung stellen wollen, vollständig und hinreichend verständlich sind.
iusNet DigR 25.05.2023

Das Auskunftsrecht im Privatrecht

Fachbeitrag
Nach Art. 8 DSG kann eine Person beim Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden. Der Anspruch ist zentral für die Durchsetzung anderer Rechte, die im DSG vorgesehen sind (u.a. Art. 5, 15 und 25 DSG). Im Rahmen der Revision des DSG wird am Grundsatz des Auskunftsrechts festgehalten. Unklar ist die praktische Bedeutung der vom Parlament vorgenommenen Beschränkungen des Auskunftsrechts auf Rechte, die im Zusammenhang mit dem DSG stehen.
digma 3/2020

Informationelle Selbstbestimmung

Fachbeitrag

Was leistet das Datenschutzrecht für die Selbstbestimmung der Betroffenen?

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, welche Instrumente das Datenschutzrecht zur Verfügung stellt, um die Kontrolle der Betroffenen über ihre personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dargestellt werden die unterschiedlichen Kontrollrechte entlang der Kette von Datenbeschaffung, Datenverwendung und Datenlöschung. Es zeigt sich, dass das System der Datenkontrolle mit dem Anspruch auf Transparenz, mit Betroffenenrechten und mit Widerspruchsrechten und Löschansprüchen recht umfassend ist und mit dem Anspruch auf Datenportabilität voraussichtlich weiter ausgebaut wird. Es bleiben aber Zweifel, ob Kontrollrechte in der heutigen digitalisierten Welt in grundsätzlicher Hinsicht überhaupt noch geeignet sind, betroffenen Personen eine gewisse Kontrolle zu geben, oder ob nicht andere Instrumente innerhalb und ausserhalb des Datenschutzrechts erforderlich sind.
digma 4/2019