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Zum Anwendungsbereich der DSGVO

Fachbeitrag

Zum Anwendungsbereich der DSGVO

Es ist nicht abschliessend geklärt, ob die DSGVO auf schweizerische Unternehmen anwendbar ist, wenn und weil diese als Auftragsverarbeiter eines Verantwortlichen mit Niederlassung in der EU tätig sind oder umgekehrt Daten durch einen EU-Auftragsverarbeiter verarbeiten lassen. Nach hier vertretener Auffassung ist dies nicht der Fall; in solchen Konstellationen untersteht nur das Unternehmen in der EU der DSGVO.
digma 4/2017

Identifizierung in der virtuellen Welt

Fachbeitrag

Identifizierung in der virtuellen Welt

In der virtuellen Welt geschieht die Identifizierung in der Regel anhand weniger, meist selbst deklarierter Attribute. In der realen Welt und im E-Government hingegen ist die staatliche (zivile) Identität gefordert. Während Letztere in der realen Welt durch den Staat sichergestellt ist, sollen dies nun in der virtuellen Welt private Identifizierungsdienstanbieter (IdP) im Auftrag des Staats übernehmen. Diesen IdP muss absolut vertraut werden können, da IdP nicht nur von Kunden angewählte Stellen im Internet sehen können, sondern theoretisch auch Identitätsdiebstahl begehen könnten. Die Überprüfung der Sicherheit von IdP umfasst alle Elemente und Verfahren von der Registrierung über die Authentisierung bis hin zu organisatorischen und rechtlichen Fragen wie Verfügbarkeit, Aufsicht, Haftung und Maturität.
digma 3/2020

Ist Einwilligung gleich Einwilligung?

Fachbeitrag

Ist Einwilligung gleich Einwilligung?

Stellen Sie sich vor, alle Einwilligungen sind gleich, aber einige Einwilligungen sind gleicher als andere. Wenn Sie dieser Satz an die Farm der Tiere von George Orwell erinnert, liegen Sie richtig. – Wie verhält es sich aber tatsächlich mit der Gleichheit von Einwilligungen und ist eine solche erstrebenswert?
digma 3/2017

Identität und ihre Identifikatoren

Fachbeitrag

Identität und ihre Identifikatoren

In der physischen Welt ist unsere Identität durch Abgleich innerer und äusserer Wahrnehmungen geformt. Der amtliche Name spielt nur in rechtsverbindlichen Interaktionen eine Rolle und dient als verbindlicher Identifikator. Der Mensch bleibt aber der «Anker»; von ihm werden die Attribute erfasst und an ihm können sie überprüft werden. Bei der digitalen Identität ist die physische Person durch einen meist eindeutigen Bezeichner – den Identifikator – ersetzt. Die der Person zugeordneten Merkmale werden von dem «Besitzer» des Identifikators kontrolliert. Dieser bestimmt, unter welchen Umständen Daten in die Sammlung aufgenommen respektive angepasst werden. Auch wenn die Person nicht bekannt ist, kann doch mit den gesammelten Merkmalen ein Personenprofil aufgebaut und schlussendlich die Person (wieder)erkannt werden. Dabei ist eine gewisse Ungenauigkeit tolerierbar, wie zum Beispiel beim Browser-Fingerprint – einem Identifikator, der für Marketingzwecke eine ausreichende Identifikation erlaubt.
digma 3/2020

Extraterritoriale Wirkung der DSGVO

Fachbeitrag

Extraterritoriale Wirkung der DSGVO

Die Bestimmungen der DSGVO sind für schweizerische Unternehmen relevant. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein schweizerisches Unternehmen Personendaten im Auftrag eines Datenverantwortlichen in der EU bearbeitet, wenn ein schweizerisches Unternehmen sich mit einem Onlineshop spezifisch an EU-Bürger richtet oder auf einer Webseite die Internetaktivitäten von EU-Bürgern beobachtet. Nicht nur die DSGVO wirkt sich extraterritorial aus. Auch ohne explizite gesetzliche Regelung kann bereits das geltende schweizerische Datenschutzrecht auf internationale Verhältnisse Anwendung finden. Daran wird sich mit der Revision des schweizerischen Datenschutzgesetzes nichts ändern. Die Anwendbarkeit des schweizerischen Datenschutzgesetzes auf ausländische Unternehmen bzw. die Anwendbarkeit der DSGVO auf schweizerische Unternehmen ist das eine. In der Praxis schwieriger ist die Vollstreckung von datenschutzrechtlichen Massnahmen und Sanktionen im internationalen Verhältnis.
digma 1/2017

Whistleblowing und Datenschutz

Fachbeitrag

Whistleblowing und Datenschutz

International wie auch national gewinnt Whistleblowing immer mehr an Bedeutung. Eine gesetzliche Regelung gibt es in der Schweiz bis anhin jedoch noch nicht. Die vorgesehene Gesetzesrevision wurde vom Parlament zwecks Vereinfachung des Gesetzestextes an den Bundesrat zurückgeschickt. Trotz der fehlenden gesetzlichen Regelung steht Whistleblowing jedoch nicht völlig im rechtsfreien Raum. Arbeitsschutz- und vor allem datenschutzrechtliche Bestimmungen bestehen, die auch zwingend für Whistleblowing gelten. So sind die datenschutzrechtlichen Bearbeitungsgrundsätze wie Verhältnismässigkeit, Treu und Glauben, Zweckbindung, Erkennbarkeit, Datenrichtigkeit und Datensicherheit auch bei der Bearbeitung von Personendaten in einem Whistleblowing-System anzuwenden.
digma 1/2016

Datenschutzreform in der Schweiz

Fachbeitrag

Datenschutzreform in der Schweiz

Wegen der europäischen Datenschutzreformen müssen in der Schweiz die Datenschutzgesetze von Bund und Kantonen angepasst werden. Die Umsetzung der Schengen-relevanten Richtlinie (EU) 2016/680 hätte bis zum 1. August 2018 erfolgen müssen. Dass der Bundesgesetzgeber im Rückstand ist, darüber ist in den Tagesmedien hinlänglich berichtet worden.
digma 4/2018

Technische Gestaltung von Informed Consent

Fachbeitrag

Technische Gestaltung von Informed Consent

Die gesetzlichen Anforderungen an eine Einwilligung sind sehr hoch. Zudem gab es in den letzten zehn Jahren kaum Fortschritte in ihrer technischen Realisierung. Noch immer beruht das der Einwilligung zugrunde liegende Modell auf Transaktionen mit einen begrenzten Zweck und klar definierten Zeitpunkten für den Informationsaustausch. Die Identität der Organisationen, mit denen man es zu tun hatte, die gesammelten Informationen und wie die Informationen verwendet werden sollten, war bekannt. Im Gegensatz sind digitale Assistenten, mit denen wir reden, proaktiv und merken sich, was ihre Gesprächspartner schätzen. Dazu benötigen sie Informa­tionen, die sie aus dem persönlichen Kalender, Telefonaten und Interaktionen in sozialen Netzwerken gewinnen. Sie werden für die unterschiedlichsten Aufgaben eingesetzt, was es für den Auftraggeber schwierig macht zu wissen, welche Unternehmen ihre Daten verarbeiten und für welche Zwecke. Dies stellt zusätzliche Herausforderungen an die technische Umsetzung von Einwilligungen.
digma 2/2019

Auftragsbearbeitung im Privatbereich

Fachbeitrag

Auftragsbearbeitung im Privatbereich

Die arbeitsteilige Datenbearbeitung verlangt in erster Linie eine klare und praktisch handhabbare Zuordnung der Verantwortung. Dafür stellt das Datenschutzrecht die Instrumente der alleinigen oder gemeinsamen Verantwortlichkeit und der Auftragsverarbeitung zur Verfügung. Wichtig ist in erster Linie die Unterscheidung der Rolle des Verantwortlichen von jener des Auftragsverarbeiters. Als Faustregel bewährt sich dabei die Schwerpunkttheorie: Eine an der Verarbeitung eines Verantwortlichen beteiligte weitere Stelle ist Verantwortliche, wenn ihr Auftrag im Kern nicht die Datenverarbeitung betrifft, sondern eine andere Dienstleistung. Betrifft ihre Leistungspflicht dagegen gerade die Datenverarbeitung, ist sie eine Auftragsverarbeiterin. In vielen Fällen sind jedoch weitere Kriterien zu beachten. Sind mehrere Stellen jeweils Verantwortliche, stellt sich sodann die weitere Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit. Dies gilt für die DSGVO, in Kern aber auch das (heutige und revidierte) DSG. Viele Fragen in diesem Umfeld sind allerdings noch wenig geklärt.
digma 3/2019

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