«Bring Your Own Device» (BYOD) ist in vielen Unternehmen – ob bewusst oder nicht – wohl schon Realität. Arbeitgeber sollten sich deshalb mit den entsprechenden Fragestellungen auseinandersetzen, selbst wenn sie nicht beabsichtigen, eine BYOD-Strategie umzusetzen. Optiert ein Arbeitgeber für BYOD, so stellen sich arbeits- wie auch datenschutzrechtliche Fragen. Die Umsetzung der technischen Massnahmen muss auf die rechtlichen Vorgaben abgestimmt werden. Umgekehrt müssen die technischen Massnahmen auch mit organisatorischen Mitteln ergänzt und umgesetzt werden. Ein Arbeitgeber ist gut beraten, die relevanten Punkte in einer BYOD-Policy, entsprechenden Weisungen und Reglementen, allenfalls sogar im Arbeitsvertrag klar zu regeln. Mit einer möglichst klaren Regelung kann er spätere Probleme vermeiden und Haftungsrisiken minimieren.