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ePatientendossier und Datenschutz

Fachbeitrag

ePatientendossier und Datenschutz

Herrscht seit dem Inkrafttreten der Gesetzgebung zum elektronischen Patientendossier am 15. April 2017 Datenschutzalarm? Nein, die Gesetzgebung zum elektronischen Patientendossier ist weitgehend datenschutzkonform ausgestaltet – der Weg dorthin war allerdings lang und von Stolpersteinen geprägt. Die meisten Stolpersteine liessen sich reduzieren oder beseitigen. Einige hat der Gesetzgeber wissentlich und willentlich belassen.
digma 3/2017

Online-Marketing und Datenschutz

Fachbeitrag

Online-Marketing und Datenschutz

Die Zahl von Online-Marketing-Vorkehren verschiedenster Art steigt rasant an; dadurch erhöhen sich die Risiken für die Einhaltung der Datenschutzprinzipien. Der Gesetzgeber kann zwar zu reagieren versuchen, dürfte aber oft zu spät sein. Deshalb sind neue rechtliche Konzepte in Betracht zu ziehen, z.B. die Fruchtbarmachung des UWG. Überdies wird sich in der Praxis ein Nutzer nur dann gegen lange Datenschatten und Persönlichkeitsprofile wehren können, wenn die Bereitschaft besteht, selbst Schutzmassnahmen zu treffen.
digma 3/2012

Die Rollenverteilung in klinischen Versuchen

Fachbeitrag

Die Rollenverteilung in klinischen Versuchen

Eine klinische Studie ist in der Regel als arbeitsteiliges Projekt aufgesetzt. Der Sponsor veranlasst das Projekt; er übernimmt die Verantwortung für die Einleitung, das Management und die Finanzierung der Studie. Häufig nimmt er hierfür die Dienste eines Auftragsforschungsinstituts in Anspruch. Die Prüfperson ist als medizinische Fachkraft für die praktische Durchführung der Studie auf Veranlassung des Sponsors verantwortlich und behandelt die Studienteilnehmer. Trotz dieser vermeintlichen Hierarchie sind Sponsor und Prüfperson gemeinsam für die Bearbeitung der Daten der Probanden verantwortlich. Dafür spricht nebst der gelebten Praxis insbesondere das gesetzliche Rollenverständnis. Das Auftragsforschungsinstitut ist demgegenüber Auftragsdatenbearbeiter des Sponsors.
digma 2/2020

Online-Marketing und Datenschutz

Fachbeitrag

Online-Marketing und Datenschutz

Die Zahl von Online-Marketing-Vorkehren verschiedenster Art steigt rasant an; dadurch erhöhen sich die Risiken für die Einhaltung der Datenschutzprinzipien. Der Gesetzgeber kann zwar zu reagieren versuchen, dürfte aber oft zu spät sein. Deshalb sind neue rechtliche Konzepte in Betracht zu ziehen, z.B. die Fruchtbarmachung des UWG. Überdies wird sich in der Praxis ein Nutzer nur dann gegen lange Datenschatten und Persönlichkeitsprofile wehren können, wenn die Bereitschaft besteht, selbst Schutzmassnahmen zu treffen.
digma 3/2012

Krankenversicherung und DSG-Revision

Fachbeitrag

Krankenversicherung und DSG-Revision

Mit der Revision des DSG wird der Begriff des Persönlichkeitsprofils fallengelassen; stattdessen regelt das E-DSG das «Profiling». Trotz parlamentarischer Vorstösse ist derzeit aber nicht vorgesehen, das Profiling im KVG zu verankern. Grundversicherer sind jedoch an das Legalitätsprinzip gebunden, weshalb das Profiling für sie nur in definierten Ausnahmefällen möglich wäre.
digma 2/2020

Der «Swiss Finish» im Vorentwurf des DSG

Fachbeitrag

Der «Swiss Finish» im Vorentwurf des DSG

Die Datenschutzgesetzgebung wird gegenwärtig auf europäischer und auf schweizerischer Ebene revidiert. Der Vorentwurf des DSG soll dabei nicht nur die ERK-108 und die Schengen-Richtlinie umzusetzen, sondern auch die schweizerische Datenschutzgesetzgebung der DSGVO angleichen. Der Vorentwurf geht mit seinem «Swiss Finish» aber in vielen Punkten über das von der DSGVO Geforderte hinaus. Der Vorentwurf sieht gegenüber der DSGVO weitergehende Informationspflichten vor. Restriktiver sind auch die Regelungen zur Datenbekanntgabe ins Ausland und der Datenschutz-Folgenabschätzung. Der Vorentwurf bringt zudem strengere Meldepflichten für schweizerische Unternehmen und damit einen höheren Administrativaufwand für die Unternehmen wie auch den EDÖB mit sich.
digma 1/2017

Das Recht auf Datenportabilität

Fachbeitrag

Das Recht auf Datenportabilität

Die Konturen des neuen Rechts auf Datenportabilität sind zwar noch zu schärfen, aber die Datenschutzpraktiker blicken bereits jetzt gespannt auf die Möglichkeiten, die sich aus dem neuen Instrument ergeben. Mit der Datenportabilität kommt es zu einem Paradigmenwechsel im Datenschutzrecht: Statt formeller Compliance-Mass­nahmen (wie z.B. Mitteilungspflichten und Dokumentationsvorschriften) erhält die betroffene Person ein Instrument, um zu einer in­teressanten Anlaufstelle zu werden, wenn es um die eigenen Personendaten geht. Die betroffene Person wird mit der Datenportabilität ganz pointiert ins Zentrum gestellt. Deswegen muss die Datenportabilität als genuin datenschutzrechtliches Instrument verstanden werden. Es geht nicht nur um konsumentenschützerische bzw. wettbewerbspolitische Ziele.
digma 4/2019

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