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Der «Swiss Finish» im Vorentwurf des DSG

Der «Swiss Finish» im Vorentwurf des DSG

Fachbeitrag

Der «Swiss Finish» im Vorentwurf des DSG

David Vasella , Dr. iur. , Rechtsanwalt , Walder Wyss AG, Zürich Jacqueline Sievers , Dr. iur. , LL.M , Rechtsanwältin , Walder Wyss AG, Zürich

Die Datenschutzgesetzgebung wird gegenwärtig auf europäischer und auf schweizerischer Ebene revidiert. Der Vorentwurf des DSG soll dabei nicht nur die ERK-108 und die Schengen-Richtlinie umzusetzen, sondern auch die schweizerische Datenschutzgesetzgebung der DSGVO angleichen. Der Vorentwurf geht mit seinem «Swiss Finish» aber in vielen Punkten über das von der DSGVO Geforderte hinaus. Der Vorentwurf sieht gegenüber der DSGVO weitergehende Informationspflichten vor. Restriktiver sind auch die Regelungen zur Datenbekanntgabe ins Ausland und der Datenschutz-Folgenabschätzung. Der Vorentwurf bringt zudem strengere Meldepflichten für schweizerische Unternehmen und damit einen höheren Administrativaufwand für die Unternehmen wie auch den EDÖB mit sich. Er verpflichtet sodann vielfach (auch) Auftragsbearbeiter, wo die DSGVO nur den Verantwortlichen in die Pflicht nimmt. Bei bestimmten Verletzungen der Datenschutzgesetzgebung – und zwar selbst bei Fahrlässigkeit – werden empfindliche Bussen vorgesehen, die in erster Linie...

digma 1/2017

 

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