iusNet Digitales Recht und Datenrecht

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Profiling

Rechtsgrundlagen für verhaltensorientierte Werbung nach der DSGVO

Fachbeitrag
DSGVO
Data Governance und Compliance
Rechte betroffener Personen
Die EDSA hat drei Entscheidungen zur Streitbeilegung auf der Grundlage von Art. 65 DSGVO in Bezug auf Meta Platforms Ireland Limited (Meta IE) getroffen. Die bindenden Entscheidungen behandeln wichtige rechtliche Fragen, die aus den Entwürfen der irischen SA als Leitaufsichtsbehörde in Bezug auf die Meta IE-Plattformen Facebook, Instagram und WhatsApp hervorgegangen sind. Die Entscheidungen der EDSA spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der korrekten und konsistenten Anwendung der DSGVO durch die nationalen Aufsichtsbehörden.
Olivier Heuberger
iusNet DigR 23.01.2023

Wie Spotify Songs basierend auf Ihren Emotionen vorschlägt

Fachbeitrag
Data Analytics
Spotify patentierte am 21. Januar 2021 eine Technologie, die es ermöglicht, die Stimme und die Umgebungsgeräusche zu analysieren und Songs basierend auf dem persönlichen emotionalen Zustand, Geschlecht, Alter oder Akzent der Nutzenden vorzuschlagen. Die menschliche Stimmte ist einzigartig und enthält, ähnlich der DNA, unzählige Merkmale eines Menschen. Die Forschung zur Stimmerkennung nahm in den letzten Jahren erheblich zu. Das zeigt sich beispielhaft an den inzwischen weit verbreiteten Stimmerkennungsprogrammen in zahlreichen Anwendungen. Nun ist es möglich Korrelationen zwischen der Stimme und Persönlichkeitsmerkmalen einer Person herzustellen. Beispielsweise aufgrund des Sprech-Rhythmus und der Tonhöhe, wie alt eine Person ist. Dieses Persönlichkeitsmerkmal erlaubt es Unternehmen wie Spotify personalisierte Songs vorzuschlagen, an der eine bestimmte Person interessiert sein könnte. Das Alter ist nur eine von vielen Persönlichkeitsmerkmalen. Wenn eine Maschine den emotionalen Zustand einer Person misst, stellen sich zahlreiche Fragen nach der rechtlichen und ethischen Beurteilung einer solchen Datenbearbeitung.
Olivier Heuberger
iusNet DigR 25.06.2021

Das vorgesehene revidierte Geldwäschereigesetz verpflichtet zur regelmässigen Überprüfung und Aktualisierung des Kundenprofils

Gesetzgebung
Data Governance und Compliance
Die Rechtskommission des Nationalrates stimmte anfangs Februar der Revision des Geldwäschereigesetzes zu. Sie folgt damit bei den offenen Punkten dem Ständerat, die im letzten Jahr noch abgelehnt wurden. Das bedeutet insbesondere, dass Beraterinnen und Berater nicht dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden. Auch sollen die Schwellenwerte für Barbezahlungen im Edelmetall- und Edelsteinhandel nicht gesenkt werden. Schliesslich soll neu die Anforderung bestehen, die Kundenprofile aller Geschäftsbeziehungen periodisch auf ihre Aktualität zu überprüfen und diese bei Bedarf zu aktualisieren.
iusNet DigR 26.02.2021

Krankenversicherung und DSG-Revision

Fachbeitrag

Überlegungen zu datenschutzrechtlichen Herausforderungen im Bereich der sozialen Krankenversicherung

Mit der Revision des DSG wird der Begriff des Persönlichkeitsprofils fallengelassen; stattdessen regelt das E-DSG das «Profiling». Trotz parlamentarischer Vorstösse ist derzeit aber nicht vorgesehen, das Profiling im KVG zu verankern. Grundversicherer sind jedoch an das Legalitätsprinzip gebunden, weshalb das Profiling für sie nur in definierten Ausnahmefällen möglich wäre.
digma 2/2020

Mehr Transparenz im neuen DSG

Fachbeitrag

Wie die Rechte der betroffenen Personen mit transparenteren Datenbearbeitungen gestärkt werden sollen

Das neue DSG wird vermehrt Bestimmungen aufweisen, die eine transparentere Datenbearbeitung zum Ziel haben, um die Verantwortlichkeit des Datenbearbeiters klarer zu erfassen und die Rechte der betroffenen Personen zu stärken. Damit nimmt das DSG eine Entwicklung der neuen europäischen Gesetzgebung zum Datenschutz auf. Eine Analyse der neuen Bestimmungen zeigt, dass sowohl vom Konzept als auch von der Ausführung her nicht absehbar ist, welche Wirkung sie entfalten werden. Das Parlament hat weiter dazu beigetragen, dass wenig klar wird, in welche Richtung gezielt wird. Auf jeden Fall ist nur schwer nachvollziehbar, wie mit gewissen Änderungen die Rechte der betroffenen Personen gestärkt werden sollen. Auch ein Blick auf die Umsetzung der DSGVO zeigt, dass es wohl kaum möglich sein wird, die anvisierten Ziele der Transparenz zu erreichen.
digma 1/2020