iusNet Digitales Recht und Datenrecht

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Personendaten

Anonymisierung / Pseudonymisierung – was sind die Risiken?

Fachbeitrag
DSGVO
Data Governance und Compliance
In dem vorliegenden Artikel wird die Pseudonymisierung gemäss der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als eine Methode zur Datenverarbeitung erläutert, bei der personenbezogene Daten so verarbeitet werden, dass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Im Gegensatz zur Anonymisierung, bei der persönliche Identifikatoren entfernt oder Daten aggregiert werden, gelten pseudonymisierte Daten weiterhin als personenbezogene Daten nach der DSGVO. Es wird betont, wie wichtig es ist, zwischen diesen beiden Konzepten zu unterscheiden.
Alesch Staehelin
iusNet DigR 28.09.2023

Rechtsgrundlage für die Offenlegung von Daten zur Rechnungslegung im Bereich der beruflichen Vorsorge

Fachbeitrag
DSG

Art. 86a Abs. 5 lit. a und Abs. 6 BVG als Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen Pensionskassen und Dritten

Im Rahmen der Revision des DSG sind Pensionskassen gehalten, ihre Datenbearbeitungsprozesse und insbesondere auch die Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen neu zu überprüfen. Die Pensionskassen unterstehen im Bereich der obligatorischen beruflichen Vorsorge den Datenbearbeitungsvorschriften der Bundesorgane und benötigen daher für jede Übermittlung von Personendaten eine Rechtsgrundlage, soweit sie die obligatorische berufliche Vorsorge durchführen (Art. 19 DSG und Art. 36 nDSG). Im überobligatorischen Bereich braucht es keine spezifische Rechtsgrundlage. U.E. eignet sich die von einzelnen Pensionskassen zur Datenübermittlung an Dritte vorgeschlagene Rechtsgrundlage: Art. 86a Abs. 5 lit. a und Abs. 6 BVG zur Legitimation von Datentransfers. Diese Rechtsgrundlage verbleibt auch nach in Krafttreten des nDSG.
Johanna A. Moesch
Evelyn Schilter
iusNet DigR 28.02.2022

Rechte an Daten – zum Stand der Diskussion

Fachbeitrag
In Zeiten von fortschreitender Digitalisierung, Big Data und «Internet of Things» werden Daten zunehmend als handelbares Gut verstanden. Deshalb werden mögliche Rechte an Daten und ihre Ausgestaltungsmöglichkeiten in der Wissenschaft und Politik vermehrt diskutiert. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den Stand der Diskussion in der Schweiz.
sic! 11/2018

Blockchain: Eine Technologie für effektiven Datenschutz?

Fachbeitrag
Die Autoren zeigen auf, dass Blockchain-Technologie und Datenschutz sich nicht gegenseitig ausschliessen, ja sogar, dass Blockchains so gebaut werden können, dass sie effektiven Datenschutz ermöglichen. Dazu werden die zentralen Elemente der Blockchain-Technologie und die Prinzipien des Datenschutzes zusammen dargestellt und Lösungsansätze aufgezeigt, die sich aus den Datenschutzgesetzen selbst oder aus technologischen Entwicklungen ergeben.
sic! 9/2018

Personendaten ohne Identifizierbarkeit?

Fachbeitrag

Das Zauberwort «Singularisierung» ist seit der DSGVO in aller Munde. Ändert sich nun der Begriff des Personendatums?

Am Begriff des Personendatums hat sich auch mit der DSGVO nichts geändert. Es gilt nach wie vor der «relative» Ansatz, der darauf abstellt, ob derjenige, der Zugang zu bestimmten Daten hat, die davon betroffenen Personen identifizieren kann oder nicht. Das gilt auch in der EU, wo dies der EuGH mit seinem Entscheid betreffend IP-Adressen jüngst bestätigt hat. Daran ändert auch der Begriff der «Singularisierung» nichts. Ein Datensatz singularisiert eine Person, wenn er wie ein Fingerabdruck so speziell ist, dass er sich nur auf sie beziehen kann, auch wenn nicht bekannt ist, um wen es geht. Wie etwa bei genetischen Daten. Die DSGVO erwähnt die Singularisierung zwar als Indiz für eine Identifizierbarkeit, aber sie alleine genügt eben nicht. Hierzu stellt der Beitrag den «Referenzdaten-Test» vor: Demnach liegen Personendaten vor, wenn zwischen den fraglichen Daten und dem Bearbeiter bereits vorliegenden oder zugänglichen Datensätzen einer einzelnen, realen Person eine Übereinstimmung hergestellt werden kann. Genetische Daten und IP-Adressen sind daher nie per se Personendaten.
digma 4/2017

Der Begriff der Personendaten

Fachbeitrag

Herausforderungen an die Rechtsetzung und Rechtsprechung im kommunikationstechnologischen Kontext

Körperscanner, Data Mining, Google Street View usw. sind Schlagworte, die nicht nur das öffentliche Interesse wecken, sondern auch das Datenschutzrecht herausfordern. Kann der herkömmliche Begriff der Personendaten mit den rasanten kommunikationstechnologischen Entwicklungen noch Schritt halten? Die Autoren kommen zum Schluss, dass die Offenheit und Dynamik des Begriffs keinen Raum für grundsätzliche Zweifel am Konzept der Personendaten lassen. Datenschutzrechtliche Fragen stellen sich dennoch, etwa wenn Personendaten im grossen Stil, systematisch und grenzüberschreitend gesammelt, gespeichert und veröffentlicht werden oder wenn unkontrolliert und unbemerkt bei unzähligen Handlungen des täglichen Lebens Datenspuren hinterlassen werden. Die grosse Herausforderung für das Datenschutzrecht der Zukunft wird deshalb sein, das grund- und menschenrechtliche informationelle Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Menschen zu stärken und zu wahren.
digma 4/2011