iusNet Digitales Recht und Datenrecht

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Dateneigentum

Datenmärkte ohne «Dateneigentum»

Fachbeitrag

Wie der Handel mit Personendaten durch Anpassungen des Datenschutzrechts gefördert werden könnte

Der rechtliche Rahmen hat massgeblichen Einfluss auf die Handelbarkeit von Personendaten. Einerseits ermöglicht das Datenschutzrecht, Personendaten faktisch zu übertragen und damit zu handeln. Durch die freie Widerrufbarkeit der Einwilligung und Regelungen wie z.B. des Zweckbestimmungsgrundsatzes schränkt das Datenschutzrecht den Handel mit Personendaten andererseits ein. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht nicht, denn es liegt kein Marktversagen vor: Unternehmen können sich über die Primärmärkte und durch Nutzen von «Datenderivaten» genügend Daten beschaffen, um innovative Technologien und Geschäftsideen umzusetzen. Soll der Handel mit Personendaten gleichwohl gefördert werden, könnte die freie Widerrufbarkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung eingeschränkt werden.
digma 4/2019

Datenzuordnung und Datenzugang

Fachbeitrag

Eine Übersicht über Stand und Entwicklungspotenziale zweier komplementärer Aspekte der Datenpolitik

Der vorliegende Beitrag stellt die Rechtslage in Bezug auf Datenzuordnung und Datenzugang überblicksartig dar und geht jeweils auch auf die möglichen Entwicklungen de lege ferenda ein. Er zeigt auf, dass die Zuordnung von Daten und der Zugang dazu komplementär sind: Je stärker die Zuordnung zu einem Rechtsträger ist, desto schwieriger wird es für Dritte, die Daten zu nutzen. Gegenwärtig besteht kein Instrument, um Daten als solche jemandem rechtlich zuzuordnen, und vorderhand wird auch kein solches Instrument eingeführt werden. So wird deutlich, dass Daten ihren Inhabern meist faktisch zugeordnet sind. Entsprechend kann ein Interessenausgleich zwischen dem Dateninhaber und Dritten auch nicht mit Einschränkungen bzw. Schranken eines bestehenden Rechts erzielt werden – es braucht dafür Datenzugangsrechte.
digma 4/2019

Rechte an Daten – zum Stand der Diskussion

Fachbeitrag
In Zeiten von fortschreitender Digitalisierung, Big Data und «Internet of Things» werden Daten zunehmend als handelbares Gut verstanden. Deshalb werden mögliche Rechte an Daten und ihre Ausgestaltungsmöglichkeiten in der Wissenschaft und Politik vermehrt diskutiert. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den Stand der Diskussion in der Schweiz.
sic! 11/2018