Meta erleidet im Rechtsstreit mit dem Bundeskartellamt eine Niederlage. Der EuGH entschied, dass Datenschutzbestimmungen im Rahmen von Wettbewerbsuntersuchungen überprüft werden dürfen. Die Verwendung personenbezogener Daten zur personalisierten Werbung wird nicht als "berechtigtes Interesse" anerkannt. Entscheidend ist die freiwillige Einwilligung der Nutzer, trotz der Marktmacht von Meta. Das Bundeskartellamt ist befugt, die Wirksamkeit der erteilten Einwilligungen zu prüfen.