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Instagram schützte Daten von Minderjährigen nicht ausreichend

Instagram schützte Daten von Minderjährigen nicht ausreichend

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Instagram schützte Daten von Minderjährigen nicht ausreichend

Die irische Datenschutzkommission (Data Protection Commission, «DPC») eröffnete am 21. September 2020 eine Untersuchung im Zusammenhang mit dem Benutzerregistrierungsprozess bei Instagram social media networking service, gegen Meta Platforms Ireland Limited als Verantwortlicher für die Datenbearbeitungen (zusammen nachfolgend «Instagram»; bzw. «Meta IE»). Die Untersuchung ergab insbesondere, dass die E-Mail-Adressen und/oder Telefonnummern («Kontaktinformationen») von Kindern und Jugendlichen über die Instagram-Geschäftskontofunktion und eine public-by-default-Einstellung für persönliche Instagram-Konten von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Instagramprofil angezeigt wurden. Ebenfalls waren die Kontaktinformationen von Minderjährigen im HTML Source-Code ersichtlich.

Die DPC schloss die Untersuchung im Dezember 2021 ab und teilte ihren Entscheidungsentwurf den anderen betroffenen europäischen Datenschutzbehörden gemäss Art. 60 DSGVO mit. Da die betroffenen europäischen Datenschutzbehörden keinen Konsens über alle Einwände der DPC fanden, wurde der Entscheidentwurf der DPC und die die Stellungnahmen der anderen europäischen Datenschutzbehörden gemäss Art. 65(1...

iusNet DigR 25.11.2022

 

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