CNIL: Unverhältnismässige Datenbearbeitung und ungenügender Schutz von Mitarbeiterdaten bei Beförderungslisten
CNIL: Unverhältnismässige Datenbearbeitung und ungenügender Schutz von Mitarbeiterdaten bei Beförderungslisten
CNIL: Unverhältnismässige Datenbearbeitung und ungenügender Schutz von Mitarbeiterdaten bei Beförderungslisten
Mit Entscheid vom 29. Oktober 2021 beurteilte die CNIL, ob die RATP (der staatliche Betreiber des öffentlichen Personennahverkehrs in Paris und dem nahen Umland) personenbezogene Dateien im Personaldossier zum Zweck des Mitarbeiterbeförderungsverfahrens in rechtswidriger und diskriminierender Weise bearbeitete.
Hintergrund dieser Beurteilung war die Praxis der RATP, dass eine Kommission jedes Jahr Leistungseinstufungen ihrer Mitarbeitenden durchführte. Im Vorfeld dieser Kommissionessitzungen empfahlen die Leitungen der operativen Buszentren der RATP Mitarbeitende, die ihrer Meinung nach befördert werden sollten. Diese Empfehlungen wurden in der Kommission diskutiert und das Ergebnis war eine Liste der zu befördernden Mitarbeitenden. Zur Organisation und Vorbereitung der Kommission übernittelte die RATP der Direktion für Management und soziale Innovation eine Liste der potenziell für eine Beförderung in Betracht kommende Mitarbeitende. Diese Excel-Liste unterteilte die potenziell zu befördernden Mitarbeitenden nach Arbeitsort, Dienstalter und Besoldungsgruppe und wurde dann den einzelnen Kommissionsmitgliedern zugestellt. Diese erhielten so die Möglichkeit, im Vorfeld der...
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