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Datenminimierung

CNIL: Unverhältnismässige Datenbearbeitung und ungenügender Schutz von Mitarbeiterdaten bei Beförderungslisten

Rechtsprechung
Datenschutzverletzungen
DSGVO
Von der RATP (staatliche Betreiber des öffentlichen Personennahverkehrs in Paris und dem nahen Umland) wurde systematisch erhoben, ob Mitarbeitende gefehlt haben, insb. aufgrund von Streiktagen. Weiter war der Zugang zu diesen Mitarbeiterdaten ungenügend eingeschränkt. Die CNIL bewertete das Vorgehen der RATP insbesondere under den Aspekten der Datenminimierung und der Verhältnismässigkeit als ungenügend
iusNet DigR 23.11.2021