Angaben im Gedächtnis einer Person sind nicht vom datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch erfasst
Angaben im Gedächtnis einer Person sind nicht vom datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch erfasst
Rechtsprechung
Auskunftsbegehren
Angaben im Gedächtnis einer Person sind nicht vom datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch erfasst
I. Ausgangslage
Im April 2013 wurde der Beschwerdegegner E.D. von den US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden wegen Beihilfe zu Steuerdelikten angeklagt. Das führte zum Ausschluss von E.D. aus der Anwaltskanzlei F und am 15. Dezember 2015 zu einer Zahlung der Kanzlei F von Fr. 566'000 auf das Konto von E.D. bei der Bank B (Beschwerdeführerin 2). Im Januar 2016 informierte die Bank B die Geschäftsbeziehung mit dem Beschwerdegegner E.D. zu beenden. Im Mai desselben Jahres wurden die auf den Beschwerdegegner E.D. und auf den zweiten Beschwerdegegner D.D. lautenden Konten bei der Bank B saldiert.
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