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Auskunftsbegehren

Angaben im Gedächtnis einer Person sind nicht vom datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch erfasst

Rechtsprechung
Auskunftsbegehren
Das Bundesgericht hält in einem kürzlich ergangenen Entscheid fest, dass Angaben über die Herkunft von Daten, die allenfalls im Gehirn unter den gewöhnlichen Erinnerungen einer Person gespeichert sein könnten, nicht vom Auskunftsrecht erfasst werden. Zudem hält es fest, dass eine Beweisverfügung einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken kann und damit vor Bundesgericht anfechtbar ist. Dies weil mit der Beweisverfügung Informationen erteilt würden, die nicht später offensichtlich nicht mehr zurückgenommen werden können. Das Bundesgericht hebt damit eine Beweisverfügung des Obergerichts Zürich auf und weist die Sache an die Vorinstanz zum erneuten Entscheid zurück.
iusNet DigR 26.02.2021