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Auskunftsbegehren

Angaben im Gedächtnis einer Person sind nicht vom datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch erfasst

Rechtsprechung
Auskunftsbegehren
Das Bundesgericht hält in einem kürzlich ergangenen Entscheid fest, dass Angaben über die Herkunft von Daten, die allenfalls im Gehirn unter den gewöhnlichen Erinnerungen einer Person gespeichert sein könnten, nicht vom Auskunftsrecht erfasst werden. Es schränkt damit die weitergehende Ansicht des Obergerichts Zürich ein.
iusNet DigR 26.02.2021