Rechtsprechung Ein Auskunftsbegehren einzig zum Zweck der Abklärung von Prozessaussichten ist rechtmissbräuchlich Ein Auskunftsbegehren einzig zum Zweck der Abklärung von Prozessaussichten ist rechtmissbräuchlich Angaben im Gedächtnis einer Person sind nicht vom datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch erfasst Angaben im Gedächtnis einer Person sind nicht vom datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch erfasst
Ein Auskunftsbegehren einzig zum Zweck der Abklärung von Prozessaussichten ist rechtmissbräuchlich Ein Auskunftsbegehren einzig zum Zweck der Abklärung von Prozessaussichten ist rechtmissbräuchlich
Angaben im Gedächtnis einer Person sind nicht vom datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch erfasst Angaben im Gedächtnis einer Person sind nicht vom datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch erfasst