Fünf Jahre nach dem Verbot: Meta und das Bundeskartellamt erzielen Einigung zum Datenschutz
Fünf Jahre nach dem Verbot: Meta und das Bundeskartellamt erzielen Einigung zum Datenschutz
Fünf Jahre nach dem Verbot: Meta und das Bundeskartellamt erzielen Einigung zum Datenschutz
Im Februar 2019 untersagte das Bundeskartellamt Meta, Nutzungsdaten aus verschiedenen Diensten zu vereinen. Meta legte daraufhin Beschwerde beim OLG Düsseldorf ein, das im August 2019 die aufschiebende Wirkung der Beschwerde anordnete. Diese Entscheidung wurde jedoch vom Bundesgerichtshof im Juni 2020 aufgehoben. 2021 legte das OLG Düsseldorf dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung der DSGVO im kartellrechtlichen Kontext vor. [1] Der EuGH entschied in der Rechtssache C-252/21 im Juli 2023, dass das Bundeskartellamt bei seinen Abwägungen auch DSGVO-Vorgaben berücksichtigen darf. [2] Gemäss Bundeskartellamt wurde jedoch eine Einigung erzielt. Meta hat sich im Zuge dieser Einigung mit dem Bundeskartellamt auf sechs Massnahmen verständigt, um die Daten seiner Nutzer besser zu schützen und die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Meta-Diensten wie Facebook, Instagram und WhatsApp einzuschränken. Dies folgt auf einen jahrelangen Rechtsstreit, der 2019 begann, als das Kartellamt Meta untersagte, Nutzerdaten ohne Zustimmung der Nutzer zu kombinieren. [3]
Meta muss nun den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten geben, etwa durch eine Übersicht, in...
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