Die Rechtskommission des Nationalrates stimmte der Revision des Geldwäschereigesetzes zu. Sie folgt damit dem Ständerat. Beraterinnen und Berater sollen nicht dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden. Neu soll die Anforderung bestehen, die Kundenprofile aller Geschäftsbeziehungen periodisch auf ihre Aktualität zu überprüfen und diese bei Bedarf zu aktualisieren.