KI-Regulierung in der Schweiz: Diskussionsbeitrag zur Auslegeordnung vom 12. Februar 2025
KI-Regulierung in der Schweiz: Diskussionsbeitrag zur Auslegeordnung vom 12. Februar 2025
KI-Regulierung in der Schweiz: Diskussionsbeitrag zur Auslegeordnung vom 12. Februar 2025
Übersicht und Einführung
Am 12. Februar 2025 veröffentlichte der Bundesrat [1] die lang erwartete Auslegeordnung zur KI-Regulierung in der Schweiz und gab seinen Entscheid bekannt, auf welcher Basis KI reguliert werden soll. Der Regulierungsansatz soll sich an drei Zielen orientieren: der Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz, der Wahrung des Grundrechtsschutzes inklusive der Wirtschaftsfreiheit sowie der Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in KI. Um diese Ziele zu erreichen, soll die KI-Konvention des Europarats [2] ins Schweizer Recht übernommen werden und entsprechende Gesetzesanpassungen vorgenommen werden. Bis Ende 2026 soll eine Vernehmlassungsvorlage erstellt werden, die die KI-Konvention des Europarats umsetzt, indem sie die notwendigen gesetzlichen Massnahmen festlegt, namentlich in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht. Die Gesetzesanpassungen sollen möglichst sektorbezogen ausfallen; sektorübergreifende Regelungen grundsätzlicher Natur sollen sich auf zentrale, grundrechtsrelevante Bereiche beschränken. Der EU AI Act, der seit 1. August in Kraft ist, wird nicht übernommen...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.