Die Übertragung von Personendaten im Rahmen von Unternehmenstransaktionen stellt für Unternehmen aus datenschutzrechtlicher Sicht eine grosse Herausforderung dar. Während Daten heute für praktisch jedes Unternehmen einen wichtigen Vermögenswert darstellen und daher im Rahmen der Unternehmenstransaktion monetarisiert werden sollen, stellt sich die Frage nach der datenschutzkonformen Übertragung bzw. Bekanntgabe. Dabei stehen sich die Interessen der Betroffenen und der Unternehmen nicht zwangsmässig diametral gegenüber.