Seit Beginn der Pandemie haben Videokonferenzen einen regelrechten Boom erlebt. In der Zwischenzeit darf angenommen werden, dass sie über die Pandemie hinaus Bestand haben werden. Bei der datenschutzrechtlichen Prüfung für den Einsatz von Videokonferenzsystemen sollte deshalb nicht (mehr) von einer vorübergehende, sondern fortdauernden Datenbearbeitung ausgegangen werden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick auf was zu achten ist.