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Sicherheitsmassnahmen und Vorbeugung

Fachbeitrag

Sicherheitsmassnahmen und Vorbeugung

Hergeleitet von wesentlichen Ereignissen wurde aufgezeigt, dass die traditionellen Schutzmassnahmen nicht mehr genügen, um Sicherheit zu gewährleisten. Neu braucht es Resilienz («protect, detect and respond»), um auf Vorfälle vorbereitet zu sein. Eine generelle Ausrichtung auf Angriffsszenarien ist nicht langfristig möglich, sondern es muss auf die Entwicklung der Hackerszene eingegangen werden und die Szenarien müssen auf regelmässiger Basis entsprechend angepasst werden. Neue Konzepte sind notwendig, um Antworten auf die neuen Bedrohungen zu entwickeln. Anhand von fünf «lessons learned» wurde die Entwicklung aufgezeigt.
digma 4/2020

Die automatisierte Einzelentscheidung

Fachbeitrag

Die automatisierte Einzelentscheidung

Der Vorentwurf für ein neues Schweizer Datenschutzgesetz (VE-DSG) schlägt Informations- und Anhörungspflichten vor, wenn der Verantwortliche Einzelentscheidungen automatisiert trifft. Die entsprechenden Pflichten sollen sowohl im öffentlichen als auch privaten Datenschutz zur Anwendung gelangen. Im öffentlichen Bereich erweisen sich diese Bestimmungen jedoch als obsolet, weil der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gemäss Art. 29 Abs. 2 BV dem Datensubjekt die betreffenden Rechte bereits heute gewährt, und zwar unabhängig davon, ob staatliches Handeln durch Verfügung oder durch Realakt infrage steht. Dem Privatrecht sind generelle Informations- und Anhörungspflichten heute hingegen fremd. Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt vielmehr, dass das Gegenüber im Privatrechtsverkehr nicht informiert oder gar angehört werden muss. Die neuen Pflichten greifen daher – entgegen der Meinung des erläuternden Berichts – in die Vertragsfreiheit ein, weil der Verantwortliche nunmehr erklären muss, wie und warum er zu einer bestimmten Entscheidung gelangt ist.
digma 2/2017

Ist auf unsere digitalen Assistenten Verlass?

Fachbeitrag

Ist auf unsere digitalen Assistenten Verlass?

Maschinelles Lernen hat in den letzten Jahren eine unglaubliche Popularität erlangt. Neben spektakulären Siegen im Schach, Jeopardy! und Go gibt es zahlreiche erfolgreiche Anwendungen in der Bild- und Spracherkennung, die immer öfter menschliche Fähigkeiten übertreffen. Anlass genug, um diese Technologie in kritische Felder wie medizinische Bildgebung und selbstfahrende Autos zu integrieren. Die meisten Systeme werden aber nicht mit Blick auf Sicherheit und Resilienz entworfen und können von jedem motivierten Angreifer mit einem guten Verständnis des Systems getäuscht werden. Die Wirksamkeit von Anwendungen mit maschinellem Lernen sollte daher nicht nur an ihrer Präzision gemessen werden, sondern auch an ihrer Widerstandskraft in einer feindlichen Umgebung.
digma 2/2017

Vorteile und Probleme von Blockchains

Fachbeitrag

Vorteile und Probleme von Blockchains

Industrie, Staaten und Freiheitskämpfer sind alle an den Möglichkeiten von Blockchains interessiert. In diesem Artikel erläutern wir, was eine Blockchain eigentlich ist und welche verschiedene Typen von Blockchains prävalent sind. Anschliessend erläutern wir die derzeitigen Probleme heutiger Blockchains, wie zum Beispiel deren Skalierbarkeit und der Schutz der Privatsphäre, und beenden den Artikel mit einem Ausblick auf zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten.
digma 2/2017

ePatientendossier und Datenschutz

Fachbeitrag

ePatientendossier und Datenschutz

Herrscht seit dem Inkrafttreten der Gesetzgebung zum elektronischen Patientendossier am 15. April 2017 Datenschutzalarm? Nein, die Gesetzgebung zum elektronischen Patientendossier ist weitgehend datenschutzkonform ausgestaltet – der Weg dorthin war allerdings lang und von Stolpersteinen geprägt. Die meisten Stolpersteine liessen sich reduzieren oder beseitigen. Einige hat der Gesetzgeber wissentlich und willentlich belassen.
digma 3/2017

Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen

Fachbeitrag

Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen

Mit der Totalrevision des Datenschutzgesetzes soll neu eine Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen eingeführt werden. Die vorgesehene Regelung ist grundsätzlich zu begrüssen, doch besteht in verschiedener Hinsicht Klärungsbedarf. Der vorliegende Beitrag stellt die vorgesehene Meldepflicht in ihren Grundzügen dar und zeigt offene Fragen und Lösungsansätze auf.
digma 3/2017

Personendaten ohne Identifizierbarkeit?

Fachbeitrag

Personendaten ohne Identifizierbarkeit?

Am Begriff des Personendatums hat sich auch mit der DSGVO nichts geändert. Es gilt nach wie vor der «relative» Ansatz, der darauf abstellt, ob derjenige, der Zugang zu bestimmten Daten hat, die davon betroffenen Personen identifizieren kann oder nicht. Das gilt auch in der EU, wo dies der EuGH mit seinem Entscheid betreffend IP-Adressen jüngst bestätigt hat. Daran ändert auch der Begriff der «Singularisierung» nichts. Ein Datensatz singularisiert eine Person, wenn er wie ein Fingerabdruck so speziell ist, dass er sich nur auf sie beziehen kann, auch wenn nicht bekannt ist, um wen es geht. Wie etwa bei genetischen Daten. Die DSGVO erwähnt die Singularisierung zwar als Indiz für eine Identifizierbarkeit, aber sie alleine genügt eben nicht. Hierzu stellt der Beitrag den «Referenzdaten-Test» vor: Demnach liegen Personendaten vor, wenn zwischen den fraglichen Daten und dem Bearbeiter bereits vorliegenden oder zugänglichen Datensätzen einer einzelnen, realen Person eine Übereinstimmung hergestellt werden kann. Genetische Daten und IP-Adressen sind daher nie per se Personendaten.
digma 4/2017

Das Recht auf Datenportabilität

Fachbeitrag

Das Recht auf Datenportabilität

Die Konturen des neuen Rechts auf Datenportabilität sind zwar noch zu schärfen, aber die Datenschutzpraktiker blicken bereits jetzt gespannt auf die Möglichkeiten, die sich aus dem neuen Instrument ergeben. Mit der Datenportabilität kommt es zu einem Paradigmenwechsel im Datenschutzrecht: Statt formeller Compliance-Mass­nahmen (wie z.B. Mitteilungspflichten und Dokumentationsvorschriften) erhält die betroffene Person ein Instrument, um zu einer in­teressanten Anlaufstelle zu werden, wenn es um die eigenen Personendaten geht. Die betroffene Person wird mit der Datenportabilität ganz pointiert ins Zentrum gestellt. Deswegen muss die Datenportabilität als genuin datenschutzrechtliches Instrument verstanden werden. Es geht nicht nur um konsumentenschützerische bzw. wettbewerbspolitische Ziele.
digma 4/2019

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