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Der «Swiss Finish» im Vorentwurf des DSG

Fachbeitrag

Der «Swiss Finish» im Vorentwurf des DSG

Die Datenschutzgesetzgebung wird gegenwärtig auf europäischer und auf schweizerischer Ebene revidiert. Der Vorentwurf des DSG soll dabei nicht nur die ERK-108 und die Schengen-Richtlinie umzusetzen, sondern auch die schweizerische Datenschutzgesetzgebung der DSGVO angleichen. Der Vorentwurf geht mit seinem «Swiss Finish» aber in vielen Punkten über das von der DSGVO Geforderte hinaus. Der Vorentwurf sieht gegenüber der DSGVO weitergehende Informationspflichten vor. Restriktiver sind auch die Regelungen zur Datenbekanntgabe ins Ausland und der Datenschutz-Folgenabschätzung. Der Vorentwurf bringt zudem strengere Meldepflichten für schweizerische Unternehmen und damit einen höheren Administrativaufwand für die Unternehmen wie auch den EDÖB mit sich.
digma 1/2017

Das Recht auf Datenportabilität

Fachbeitrag

Das Recht auf Datenportabilität

Die Konturen des neuen Rechts auf Datenportabilität sind zwar noch zu schärfen, aber die Datenschutzpraktiker blicken bereits jetzt gespannt auf die Möglichkeiten, die sich aus dem neuen Instrument ergeben. Mit der Datenportabilität kommt es zu einem Paradigmenwechsel im Datenschutzrecht: Statt formeller Compliance-Mass­nahmen (wie z.B. Mitteilungspflichten und Dokumentationsvorschriften) erhält die betroffene Person ein Instrument, um zu einer in­teressanten Anlaufstelle zu werden, wenn es um die eigenen Personendaten geht. Die betroffene Person wird mit der Datenportabilität ganz pointiert ins Zentrum gestellt. Deswegen muss die Datenportabilität als genuin datenschutzrechtliches Instrument verstanden werden. Es geht nicht nur um konsumentenschützerische bzw. wettbewerbspolitische Ziele.
digma 4/2019

Der Begriff der Personendaten

Fachbeitrag

Der Begriff der Personendaten

Körperscanner, Data Mining, Google Street View usw. sind Schlagworte, die nicht nur das öffentliche Interesse wecken, sondern auch das Datenschutzrecht herausfordern. Kann der herkömmliche Begriff der Personendaten mit den rasanten kommunikationstechnologischen Entwicklungen noch Schritt halten? Die Autoren kommen zum Schluss, dass die Offenheit und Dynamik des Begriffs keinen Raum für grundsätzliche Zweifel am Konzept der Personendaten lassen. Datenschutzrechtliche Fragen stellen sich dennoch, etwa wenn Personendaten im grossen Stil, systematisch und grenzüberschreitend gesammelt, gespeichert und veröffentlicht werden oder wenn unkontrolliert und unbemerkt bei unzähligen Handlungen des täglichen Lebens Datenspuren hinterlassen werden. Die grosse Herausforderung für das Datenschutzrecht der Zukunft wird deshalb sein, das grund- und menschenrechtliche informationelle Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Menschen zu stärken und zu wahren.
digma 4/2011

Informationssicherheit im Gesundheitswesen

Fachbeitrag

Informationssicherheit im Gesundheitswesen

Mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens sollen Fehlbehandlungen, durch falsche manuelle Eingaben verursacht, verhindert, aber auch der Kostenanstieg gebremst werden. Damit Patienten aber nicht zu Schaden kommen oder ihre Datenschutzrechte verletzt werden, müssen alle involvierten (Software-)Systeme korrekt miteinander kommunizieren und sicher konfiguriert sein. Deshalb darf bei dem rasanten Tempo der Digitalisierung die Informationssicherheit nicht vernachlässigt werden. Diese wird aber oft übersehen oder sogar als Hindernis bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens betrachtet. Warum ist dies so und wie können die Ursachen bei einer konsequenten Umsetzung vermieden werden?
digma 2/2020

Online-Marketing und Datenschutz

Fachbeitrag

Online-Marketing und Datenschutz

Die Zahl von Online-Marketing-Vorkehren verschiedenster Art steigt rasant an; dadurch erhöhen sich die Risiken für die Einhaltung der Datenschutzprinzipien. Der Gesetzgeber kann zwar zu reagieren versuchen, dürfte aber oft zu spät sein. Deshalb sind neue rechtliche Konzepte in Betracht zu ziehen, z.B. die Fruchtbarmachung des UWG. Überdies wird sich in der Praxis ein Nutzer nur dann gegen lange Datenschatten und Persönlichkeitsprofile wehren können, wenn die Bereitschaft besteht, selbst Schutzmassnahmen zu treffen.
digma 3/2012

Die Rollenverteilung in klinischen Versuchen

Fachbeitrag

Die Rollenverteilung in klinischen Versuchen

Eine klinische Studie ist in der Regel als arbeitsteiliges Projekt aufgesetzt. Der Sponsor veranlasst das Projekt; er übernimmt die Verantwortung für die Einleitung, das Management und die Finanzierung der Studie. Häufig nimmt er hierfür die Dienste eines Auftragsforschungsinstituts in Anspruch. Die Prüfperson ist als medizinische Fachkraft für die praktische Durchführung der Studie auf Veranlassung des Sponsors verantwortlich und behandelt die Studienteilnehmer. Trotz dieser vermeintlichen Hierarchie sind Sponsor und Prüfperson gemeinsam für die Bearbeitung der Daten der Probanden verantwortlich. Dafür spricht nebst der gelebten Praxis insbesondere das gesetzliche Rollenverständnis. Das Auftragsforschungsinstitut ist demgegenüber Auftragsdatenbearbeiter des Sponsors.
digma 2/2020

Kinderrechte in der digitalen Welt

Fachbeitrag

Kinderrechte in der digitalen Welt

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt hat bislang wenig Beachtung erfahren. Die Empfehlungen des Europarates CM/Rec(2018)7 schliessen diese Lücke. Insbesondere die Empfehlungen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung zeigen, dass Politik, Eltern und Wirtschaft gleichermassen in der Verantwortung stehen: Kinder und Jugendliche dürfen nicht länger als unmündige «Datenquellen» angesehen werden, sondern als Grundrechtsträgerinnen und -träger.
digma 2/2019

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