iusNet Digitales Recht und Datenrecht

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Datenstrategie im Fokus – Die Rolle der Data Company

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance

Datenstrategie im Fokus – Die Rolle der Data Company

Einige Konzerne haben sie schon und andere Konzerne möchten sie noch: Die Rede ist von der Data Company. Datenstrategien werden heute vermehrt von der Konzernleitung definiert, zumal das Potenzial der Data Assets auch konzernweit ausgeschöpft werden soll. Die Errichtung einer Data Company als eigenständige Gruppengesellschaft bringt den Vorteil, dass das Datenmanagement und die Datenverarbeitung zentralisiert werden, wodurch sich der Datenwertschöpfungsprozess effizienter gestalten lässt. Nachfolgender Beitrag durchleuchtet die Rolle der Data Company und untersucht, welche (steuer-)rechtlichen Fragen sich dabei stellen können.
Angelica M. Schwarz
Christian Kunz
iusNet DigR 31.01.2024

Unternehmensdatenkapital – Bilanzierung und Bewertung

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance

Unternehmensdatenkapital – Bilanzierung und Bewertung

Zu den wichtigsten Vermögenswerten von datengetriebenen Unternehmen gehören ihre Daten. Obschon derzeit eine regelrechte "Dateneuphorie" herrscht und der Hype rund um Big Data auch in Zukunft wohl nicht abnehmen wird, erscheint das digitale Datenkapital kaum in den Bilanzen solcher Unternehmen. Woran liegt das? Der nachfolgende Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem Wert Daten nach den Bestimmungen des OR-Rechnungslegungsrechts bilanziert werden können und wo allfällige "Aktivierungshürden" bestehen.
Angelica M. Schwarz
iusNet DigR 30.10.2023

Anonymisierung / Pseudonymisierung – was sind die Risiken?

Fachbeitrag
DSGVO
Data Governance und Compliance

Anonymisierung / Pseudonymisierung – was sind die Risiken?

In dem vorliegenden Artikel wird die Pseudonymisierung gemäss der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als eine Methode zur Datenverarbeitung erläutert, bei der personenbezogene Daten so verarbeitet werden, dass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Im Gegensatz zur Anonymisierung, bei der persönliche Identifikatoren entfernt oder Daten aggregiert werden, gelten pseudonymisierte Daten weiterhin als personenbezogene Daten nach der DSGVO. Es wird betont, wie wichtig es ist, zwischen diesen beiden Konzepten zu unterscheiden.
Alesch Staehelin
iusNet DigR 28.09.2023

Hohes Risiko – kein Killerargument gegen Vorhaben der digitalen Transformation

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance

Hohes Risiko – kein Killerargument gegen Vorhaben der digitalen Transformation

Der Gesetzgeber des totalrevidierten Datenschutzgesetzes des Bundes von 2020 hat die mit der Bearbeitung von Personendaten verbundenen Risiken für die Grundrechte oder Persönlichkeit der Betroffenen als systemimmanente Erscheinung des digitalen Alltags betrachtet. Selbst wenn sich diese Risiken als hoch erweisen, sollen sie demzufolge von den Bearbeitungsverantwortlichen und der Datenschutzaufsicht des Bundes nicht per se als Killerargument gegen die Durchführung digitaler Projekte betrachtet werden.
SJZ-RSJ 6/2023

Wie das neue DSG umsetzen? Der Einstieg mit einem Bearbeitungsverzeichnis.

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance

Wie das neue DSG umsetzen? Der Einstieg mit einem Bearbeitungsverzeichnis.

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz wird im September 2023 in Kraft treten und wirft für viele Schweizer Unternehmen Fragen auf, insbesondere wo man am besten mit der Vorbereitung der Umsetzung beginnt.
Denis F. Berger
Carolina Souviron
iusNet DigR 23.01.2023

Rechtlicher Rahmen für die Nutzung von Public-Cloud-Diensten in der Bundesverwaltung

Gesetzgebung
Data Governance und Compliance

Rechtlicher Rahmen für die Nutzung von Public-Cloud-Diensten in der Bundesverwaltung

Die Bundeskanzlei legte dem Bundesrat mit Bericht vom 31. August 2022 eine Analyse der Rechtsgrundlagen der Cloud-Nutzung in der Bundesverwaltung mit den Schwerpunkten Datenschutzrecht, Informationsschutzrecht und Amtsgeheimnis vor. Die Bundesverwaltung setzt gemäss ihrer bekannten Cloud-Strategie auf eine Hybrid-Multi-Cloud-Strategie. Die Nutzung von Public-Cloud ist grundsätzlich zulässig, verlangt jedoch einzelfallbezogene Risikobewertungen. Die Risiken der abnehmenden Kontrolle über die eigene IT Infrastruktur ist mit vertraglichen, technischen und organisatorischen Massnahmen zu kompensieren.
iusNet DigR 25.11.2022

Bericht an den Bundesrat über die Förderung der Normungsorganisationen im Bereich der Digitalisierung: Akteure und Erkenntnisse in ausgewählten Themenbereichen

Fachbeitrag
DLT/Blockchain
Data Governance und Compliance
Cyber Security
Künstliche Intelligenz

Bericht an den Bundesrat über die Förderung der Normungsorganisationen im Bereich der Digitalisierung: Akteure und Erkenntnisse in ausgewählten Themenbereichen

Am 16. August 2022 wurde der Bericht veröffentlicht, der darlegen soll, ob und wie die Arbeit der Normungsorganisationen zusätzlich gefördert werden soll.
Carolina Souviron
iusNet DigR 26.09.2022

Bericht zur Schaffung von vertrauenswürdigen Datenräumen basierend auf der digitalen Selbstbestimmung

Gesetzgebung
Data Governance und Compliance

Bericht zur Schaffung von vertrauenswürdigen Datenräumen basierend auf der digitalen Selbstbestimmung

Das UVEK und EDA haben einen Bericht zuhanden des Bundesrates verfasst um auf die Frage, wie das Potential für Daten für Wirtschaft und Gesellschaft besser ausgeschöpft werden kann. Nachfolgend werden die zentralen Punkte aufgegriffen und in gekürzter Form wiedergegeben.
iusNet DigR 28.04.2022

Das Bundesgericht zu Art. 271 StGB: Verbotene Handlungen für einen fremden Staat

Rechtsprechung
Data Governance und Compliance

Das Bundesgericht zu Art. 271 StGB: Verbotene Handlungen für einen fremden Staat

Mit Urteil vom 1. November 2021 (BGE 6B/216_2020) bestätigte das Bundesgericht die Verurteilung eines Verwaltungsrats einer Zürcher Vermögensverwaltungsgesellschaft für die Übergabe von Kundendaten auf einem USB-Stick an das US-amerikanische Department of Justice (DoJ) nach Art. 271 Ziff. 1 Abs. 1 StGB wegen verbotener Handlungen für einen fremden Staat. Die Übergabe erfolgte im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige und im Hinblick auf den Abschluss eines Non Prosecution Agreements (NPA).
iusNet DigR 23.11.2021

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