Ein Auskunftsbegehren einzig zum Zweck der Abklärung von Prozessaussichten ist rechtmissbräuchlich
Bezweckt ein Auskunftsbegehren einzig die Vorbereitung eines Zivilprozesses und damit die Abklärung von Prozesschancen, liegt eine unzulässige "fishing expedition" vor. Einem solchen Auskunftsbegehren mangelt es an einem datenschutzrechtlichen Motiv und ist daher zweckwidrig und rechtsmissbräuchlich.
Zürichs Leitfaden zur Nutzung von Blockchain in der kantonalen Verwaltung
Die Staatskanzlei des Kantons Zürich erarbeitete in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wissenschaft und Wirtschaft einen praxisorientierten Leitfaden für den Einsatz von Blockchain-Technologien in der kantonalen Verwaltung.
Das Handelsgericht kam in einem weiteren Entscheid zu den sog. Leaver-Listen im Rahmen des DoJ-Programs zum Ergebnis, dass mangelhaft pseudonymisierte Daten für den Empfänger Personendaten sind, sind insb. wenn mit einem möglicherweise erfolgreichen Amts- oder Rechtshilfeverfahren, Personen re-identifizierbar sind.