Unter dem revidierten Schweizer Datenschutzrecht, welches am 1. September 2023 in Kraft treten wird, sind Bundesorgane verpflichtet, eine Datenschutzberaterin oder einen Datenschutzberater zu bestellen. Für private Verantwortliche ist die Bestellung weiterhin freiwillig. In diesem Aufsatz wird die Rolle der Datenschutzberaterin/des Datenschutzberaters besprochen mit spezifischem Fokus auf den Rechten, Pflichten und Risiken für juristische Personen, die als externe Datenschutzberater ihre Dienste anbieten.