E-ID: Weitere Abklärungen zur technischen Umsetzung
E-ID: Weitere Abklärungen zur technischen Umsetzung
E-ID: Weitere Abklärungen zur technischen Umsetzung
Die E-ID des Bundes soll im Jahr 2026 eingeführt werden1. Parallel zu den derzeit laufenden Gesetzgebungsarbeiten müssen aufgrund des knappen Zeitplans auch die Fragen zur technischen Umsetzung bereits geklärt werden. Dazu gehören nicht nur die Entwicklung der E-ID an und für sich, sondern auch der Aufbau der sogenannten Vertrauensinfrastruktur. Das EJPD hat zur Frage, mit welchen Technologien diese Vertrauensinfrastruktur aufgebaut werden soll, eine informelle Konsultation durchgeführt2. Im Zentrum stand dabei die Abwägung, welche Anforderung an die E-ID und die Vertrauensinfrastruktur höher zu gewichten ist: der Schutz der Privatsphäre oder die Möglichkeit, die E-ID auch im Ausland zu verwenden. Die eingegangenen Rückmeldungen zeigten diesbezüglich keine Präferenz. Vielmehr wurde deutlich...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.