«Personalisierung» ist zu einem neuen Schlagwort in der modernen Online-Medien- und -Unterhaltungsindustriewelt herangewachsen. Neue technologische Rahmenbedingungen ermöglichen die im Voraus getroffene Abstimmung medialer Inhalte mit mutmasslichen Empfängerbedürfnissen. Das Phänomen ist in der Medienlandschaft insofern neu, als klassische Medien bislang eine an die Allgemeinheit gerichtete Massenkommunikation erbrachten. Massschneiderung von Inhalten auf unterschiedliche Empfänger widerspricht aber diesem Konzept und wirft neue rechtliche Fragen auf.
Der vorliegende Diskussionsbeitrag untersucht Personalisierung als neues Phänomen anhand diverser neuer Geschäftsmodelle in der modernen Medien- und Unterhaltungsbranche. Dabei werden zuerst ökonomische und soziologische Faktoren der Personalisierung erörtert («Personalisierungsfaktoren»). In einem zweiten Schritt werden vier der wichtigsten Wirkungsebenen der Personalisierung anhand praktischer Beispiele illustriert: a) das persönliche Gerät, b) der personalisierte Inhalt, c) interaktiv-persönliche Medienangebote und schliesslich d) das persönliche Smart Home, die sich wohl am nähesten in der Privatsphäre von Kunden befindende Personalisierungsstation. Jedes Beispiel beschlägt verschiedene rechtliche Anwendungsfelder. In einem dritten Schritt werden diese überblicksweise analysiert und vertieft, insbesondere Aspekte des Datenschutzrechts und des Lauterkeitsrechts.
Personalisierung wirft nicht zuletzt auch verfassungs- und rundfunkrechtliche Fragestellungen auf, insbesondere das Risiko einer zunehmenden Gesellschaftsfragmentierung zulasten eines demokratischen Diskurses. Mit diesem Aspekt schliesst der Beitrag im Sinne eines Ausblicks in die Zukunft der Medienlandschaft.