Ein Auskunftsbegehren einzig zum Zweck der Abklärung von Prozessaussichten ist rechtmissbräuchlich
Bezweckt ein Auskunftsbegehren einzig die Vorbereitung eines Zivilprozesses und damit die Abklärung von Prozesschancen, liegt eine unzulässige "fishing expedition" vor. Einem solchen Auskunftsbegehren mangelt es an einem datenschutzrechtlichen Motiv und ist daher zweckwidrig und rechtsmissbräuchlich.
Zürichs Leitfaden zur Nutzung von Blockchain in der kantonalen Verwaltung
Die Staatskanzlei des Kantons Zürich erarbeitete in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wissenschaft und Wirtschaft einen praxisorientierten Leitfaden für den Einsatz von Blockchain-Technologien in der kantonalen Verwaltung.
Das Handelsgericht kam in einem weiteren Entscheid zu den sog. Leaver-Listen im Rahmen des DoJ-Programs zum Ergebnis, dass mangelhaft pseudonymisierte Daten für den Empfänger Personendaten sind, sind insb. wenn mit einem möglicherweise erfolgreichen Amts- oder Rechtshilfeverfahren, Personen re-identifizierbar sind.
Handelsgericht des Kantons Zürich Urteil HG220030-O vom 21. August 2024
In einem dem spannenden Prozess vom 21. August 2024 vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich, verlangt die FIFA (Klägerin) von Google (Beklagte), bestimmte rufschädigende Artikel aus den Suchergebnissen zu entfernen oder die Links zu diesen zu sperren. Alternativ fordert er die Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung. Google argumentiert, dass die Artikel nur durch spezifische Suchanfragen gefunden werden können und daher keine Mitwirkung an der Persönlichkeitsverletzung vorliegt.