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Transparenz

Transparenz – aber doch nicht bei mir …

Fachbeitrag
Transparenz zu fordern, ist beliebt. Auf jeden Fall vom Staat. Das ist ja auch nachzuvollziehen: Die Verwaltung hat einen Auftraggeber, den Gesetzgeber. Dieser – also in unserem Auftrag das Parlament, eventuell sogar wir Stimmbürgerinnen und Stimmbürger – überträgt ihr eine Aufgabe. Und sie hat einen Geldgeber: Wir als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bezahlen die Verwaltung. Also haben wir doch auch das Recht, zu wissen, was die Verwaltung tut – mit unserem Geld.
digma 4/2020

Mehr Transparenz im neuen DSG

Fachbeitrag

Wie die Rechte der betroffenen Personen mit transparenteren Datenbearbeitungen gestärkt werden sollen

Das neue DSG wird vermehrt Bestimmungen aufweisen, die eine transparentere Datenbearbeitung zum Ziel haben, um die Verantwortlichkeit des Datenbearbeiters klarer zu erfassen und die Rechte der betroffenen Personen zu stärken. Damit nimmt das DSG eine Entwicklung der neuen europäischen Gesetzgebung zum Datenschutz auf. Eine Analyse der neuen Bestimmungen zeigt, dass sowohl vom Konzept als auch von der Ausführung her nicht absehbar ist, welche Wirkung sie entfalten werden. Das Parlament hat weiter dazu beigetragen, dass wenig klar wird, in welche Richtung gezielt wird. Auf jeden Fall ist nur schwer nachvollziehbar, wie mit gewissen Änderungen die Rechte der betroffenen Personen gestärkt werden sollen. Auch ein Blick auf die Umsetzung der DSGVO zeigt, dass es wohl kaum möglich sein wird, die anvisierten Ziele der Transparenz zu erreichen.
digma 1/2020

Informationelle Selbstbestimmung

Fachbeitrag

Was leistet das Datenschutzrecht für die Selbstbestimmung der Betroffenen?

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, welche Instrumente das Datenschutzrecht zur Verfügung stellt, um die Kontrolle der Betroffenen über ihre personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dargestellt werden die unterschiedlichen Kontrollrechte entlang der Kette von Datenbeschaffung, Datenverwendung und Datenlöschung. Es zeigt sich, dass das System der Datenkontrolle mit dem Anspruch auf Transparenz, mit Betroffenenrechten und mit Widerspruchsrechten und Löschansprüchen recht umfassend ist und mit dem Anspruch auf Datenportabilität voraussichtlich weiter ausgebaut wird. Es bleiben aber Zweifel, ob Kontrollrechte in der heutigen digitalisierten Welt in grundsätzlicher Hinsicht überhaupt noch geeignet sind, betroffenen Personen eine gewisse Kontrolle zu geben, oder ob nicht andere Instrumente innerhalb und ausserhalb des Datenschutzrechts erforderlich sind.
digma 4/2019

Erste Erfahrungen mit der DSGVO

Fachbeitrag

Die Welt ist mit der Datenschutz-Grundverordnung der EU nicht untergegangen, aber komplizierter geworden

Die DSGVO gilt seit rund einem halben Jahr. In vielen Punkten besteht trotz (zum Teil auch wegen) behördlicher Leitlinien weiterhin grosse Unklarheit, bspw. beim Anwendungsbereich der DSGVO, bei den Rechtsgrundlagen, bei Datenschutzerklärungen, im Zusammenhang mit Betroffenenrechten und bei der datenschutzrechtlichen Rollenverteilung. Auch in den vielen (vor allem in Deutschland) erschienenen Kommentierungen sind viele Fragen strittig, und andere bleiben offen. Dagegen sind Abmahnwellen bisher ausgeblieben, und es sind erst wenige Sanktionsentscheide ergangen. Auch ist die Zahl von Betroffenenanfragen bisher nicht explodiert. Auf Seite der Unternehmen werden die Umsetzungsarbeiten fortgesetzt. In der Schweiz beginnt Ende November die Beratung des DSG, die hoffentlich mit Augenmass geführt wird.
digma 4/2018

Blockchain: Eine Technologie für effektiven Datenschutz?

Fachbeitrag
Die Autoren zeigen auf, dass Blockchain-Technologie und Datenschutz sich nicht gegenseitig ausschliessen, ja sogar, dass Blockchains so gebaut werden können, dass sie effektiven Datenschutz ermöglichen. Dazu werden die zentralen Elemente der Blockchain-Technologie und die Prinzipien des Datenschutzes zusammen dargestellt und Lösungsansätze aufgezeigt, die sich aus den Datenschutzgesetzen selbst oder aus technologischen Entwicklungen ergeben.
sic! 9/2018

Smart Contracts: Vertrags- und verfügungsrechtlicher Regelungsbedarf?

Fachbeitrag
Der Smart Contract ist ein computergestütztes Transaktionsprotokoll, das den Leistungsaustausch von digital referenzierten «Produkten» ermöglicht. Das heutige Schuld- und Sachenrecht ist auf physische Güter ausgerichtet. Der Beitrag zeigt, dass der regulatorische Handlungsbedarf dennoch beschränkt ist; mit wenigen gesetzlichen Anpassungen lässt sich der Smart Contract in die Rechtsordnung integrieren.
sic! 6/2018